296 ausländische Fachkräfte stellten 2016 einen Antrag zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation  

23. August 2017

Fachkräfte aus dem Ausland können ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation prüfen lassen. Im Jahr 2016 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 296 Anträge zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation gestellt. Nach Angaben des Statistischen Amtes waren das 55 Anerkennungsverfahren mehr als 2015 und 95 mehr als bei der erstmaligen statistischen Erfassung im Jahr 2013.

Von den für die Anerkennung zuständigen Stellen wurden 290 Verfahren während des Jahres 2016 abgeschlossen, bei weiteren 5 stand die Entscheidung noch aus. In 182 Fällen (61 Prozent) wurde der ausländische Berufsabschluss mit voller Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Bei 78 Feststellungsverfahren ist der Antrag als beschränkt gleichwertig beschieden worden. Hierzu zählen Bescheide, die mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (71 Verfahren), wie Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen, abgeschlossen wurden oder Anträge, die nur eine teilweise Gleichwertigkeit aufwiesen. Jedes zehnte Verfahren (30 Anträge) endete mit einem negativen Bescheid.

Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen wie in den Vorjahren medizinische Gesundheitsberufe. Auf diese Berufsgruppe entfielen 211 der insgesamt 296 Verfahren. Allein 134 Anträge zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation wurden von Ärzten und Zahnärzten gestellt. 46 Verfahren bezogen sich auf lehrende bzw. ausbildende Berufe und weitere 20 zählten zu der Berufsgruppe „Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie“.

Die Mehrzahl der Antragsteller (189 Personen; 64 Prozent) besaßen eine europäische Staatsbürgerschaft und stammten überwiegend aus Polen, Ungarn, der Ukraine und der Russischen Föderation. 82 (28 Prozent) kamen aus Asien, hier hauptsächlich aus Syrien (39 Personen).


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