Alt Rehse-Fall kommt vor Bundesgerichtshof: Verteidiger hat Revision eingelegt

24. März 2017

Das juristische Tauziehen um den bizarren Tötungsfall der Frau in Alt Rehse ist noch nicht zu Ende. Wie erwartet, hat der Anwalt des 51 Jahre alten Verurteilten jetzt das Rechtsmittel der Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg eingelegt. Das erklärte ein Sprecher des Landgerichtes „Wir sind Müritzer“.
Das Landgericht hatte den 51-Jährigen am 17. März zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin ohne Kleidung ans Bett gefesselt und sie mit einer Peitsche geschlagen hatte. Sie bekam weder etwas zu Essen, noch etwas zu Trinken.

Woran sie genau starb, das blieb aber unklar. Das Opfer soll ihn bestohlen und für den Bundesnachrichtendienst ausspioniert haben, hatte der Mann bei der Polizei erklärt.

Dem Angeklagten wurde wegen psychischer Probleme vom Gericht eine „verminderte Schuldfähigkeit“ bescheinigt und die Tat nicht als Totschlag oder Mord, sondern als „Körperverletzung mit Todesfolge“ und Freiheitsberaubung gewertet.  Er war schon ab Januar 2015 nach dem Auszug seiner ersten Frau nach heftigem Streit mehrfach wegen Ruhestörungen in dem Dorf aufgefallen und zeitweise in psychiatrische Behandlung genommen worden.

In der Folge wird der Verteidiger nun erst seine Revision begründen müssen. Dazu wird es wieder Stellungnahmen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geben. Und wenn das Ganze passiert ist, werden die Unterlagen zu dem Gerichtsverfahren zum Bundesgerichtshof geschickt, der alles nochmal ohne neue Verhandlung überprüft. Der 51-jährige Verurteilte bleibt aber in Haft. Das Landgericht rechnet damit, dass die Revision zwischen einem halben und einem Jahr dauern könnte.

Der Computer- und Technologiefachmann hatte im Prozess zu dem Vorfall weitgehend geschwiegen, sich aber in seinem Schlusswort doch noch geäußert. So bedauerte er, damals keinen Notarzt geholt zu haben, als es der 32-Jährigen nach den Schlägen und aus Mangel an Flüssigkeit so schlecht ging. Beobachter werten das als Teilgeständnis.

Der Anwalt des Verurteilten hatte vor Gericht mehrere Punkte kritisiert. So hätten die Polizisten, die im August 2016 wegen Ruhestörung nach Alt Rehse kamen, einfach ohne Durchsuchungsbeschluss das Haus seines Mandanten inspiziert, was nicht zulässig sei. Dabei war die Leiche der Frau gefunden worden.

Sie war vermutlich schon zwei Monate vorher gestorben und in Decken und Folien gewickelt worden. Außerdem dürften die Aussagen der Kriminalbeamten, die den 51 Jahre alten Täter einen  Tag danach verhört hatten, gar nicht vor Gericht verwendet werden. In dem Fall hätte seinem Mandanten erst ein Anwalt zur Seite gestellt werden müssen, meinte der Verteidiger.

Der 51-Jährige hatte im Prozess mehrfach versucht, seinen Verteidiger ablösen zu lassen, da das Vertrauensverhältnis gestört sei.  Auch der Richter wurde von ihm mehrfach belehrt.  Mit der psychiatrischen Gutachterin redete er aber lieber nicht.

Die Haftstrafe hatte der Mann ohne erkennbare Regung im Gerichtssaal hingenommen. Der Nebenklage-Anwalt hatte die Tat allerdings als „Totschlag“ bezeichnet und sogar elf Jahre Haft gefordert.

Foto: Nonstopnews Müritz


7 Antworten zu “Alt Rehse-Fall kommt vor Bundesgerichtshof: Verteidiger hat Revision eingelegt”

  1. jens reißner sagt:

    Ja solche Verteidiger und Gerichte braucht unser Land !
    Die Polizisten werden wegen Hausfriedensbruch bestraft und der Mann der eine 32 jährige Frau erschlagen hat oder verdursten ließ wird großzügig entschädigt, weil er seine Aussage ohne Anwalt gemacht hat.
    Deutschland entwickelt sich nach meiner Meinung, durch seine Rechtssprechung und der geringen Wertschätzung eines Menschenlebens, zu einem Gewächshaus für Kriminelle.
    Ich möchte nicht in der Haut der Angehörigen, des Opfers stecken und so verhöhnt werden.

  2. Waran an der Müritz sagt:

    Wenn Sie, Herr Reißner, zur Klärung einer Sache vor Gericht müssen, wollen Sie dann nicht auch, dass der Verteidiger alles in Ihrem Sinne tut, auch erst mal was zu Verfahrensfragen und vielleicht Grenzwertiges? Noch ist zu dem Zeitpunkt unklar, ob Sie irgendwas und wieviel verbockt haben. Dazu ist er doch da! Wie das gewertet wird, ist eine andere Sache. Es fällt meinem flachen Schädel schwer, sich vorzustellen, dass die Überprüfung der Vorgehensweise der Polizisten in irgendeinen Zusammenhang mit dem Strafmaß für die Tat gebracht wird. Das mit der Zurechnungsfähigkeit müssen Fachleute beurteilen. Wenn das ausschlaggebend wird, habe ich Zweifel, denn Eure menschliche Psyche hat oft wenig mit Kausalität zu tun und deshalb gibt das weite Feld der Psychologie oft keine klare Logik heraus. Oft ist es schwer (oder unmöglich?), daraus einen präzisen Schluss zu ziehen. Hier ergeben sich, denke ich, substanzielle, unbeantwortete Fragen und Platz für sinnvolle Diskussionen. Vielleicht ist es deshalb ganz gut, wenn sich auch höchste Gerichte damit beschäftigen. Ich sehe kein Opfer verhöhnt, solange nicht endgültig Recht gesprochen wurde, auch wenn ich finde, dass die Opfer bis dahin weiter ganz schön was aushalten müssen. Das ist für mich ziemlich unbefriedigend, aber ich weiß auch nicht, Schädelform hin oder her, wie Ihr Menschen es, ohne den Rechtsstaat durch was Schlechteres zu ersetzen, machen sollt. GRÜN!–> https://mueritzwaran.jimdo.com/

  3. Peter Sohr sagt:

    Da ist es schon wieder, das Vieh mit dem Flachschädel und dem unterentwickeltem Gehirn darin. Wäre dieses sabbernde Geschöpf gar ein Mensch, könnte man dem dargebrachtem bei viel Phantasie vielleicht etwas abgewinnen. Aber solange sich das Vieh als Tier ausgibt und zudem noch mit gespaltener Persönlichkeit in der 3. Person daherkommen, wird das nichts. Mit Tieren unterhalte ich mich nicht.

  4. Karin M. sagt:

    Diese Einstellung oder Meinung würden Sie bestimmt nicht so vertreten wenn das Opfer Ihnen nahe gestanden hätte. Aus der emotionalen Entfernung zum Opfer lässt sich immer klug reden.

  5. Flix sagt:

    Der Typ hat sie umgebracht und in Folie verpackt und 2 Monate zuhause liegen gelassen. Also sorry wer das verharmlosen will hat was an der Birne der muss eingesperrt werden für immer da giebs auch nicht zu diskutieren

  6. Waran an de Möritz sagt:

    Mitunter sind meine Emotionen überwältigend. So kann es für den Moment sein, dass ich es schwer habe, klare Texte zu erfassen. Dann gehe ich raus und setze später noch einmal an. Jedenfalls müssen das nicht alle wissen. https://mueritzwaran.jimdo.com/

  7. Andy sagt:

    Das bringt in den USA Haft bis ans Ende deiner Tage für dieses Verbrechen ! Wenn besonders grausam gibts es auch noch härteres was zur Verfügung steht ! Und so müsste hier in Deutschland auch die Rechtssprechung laufen .Und nicht nur in diesem Fall !