Aus „Freiland-“ wird „Bodenhaltungs-Ei“ – aber auf unterschiedliche Art und Weise 

6. Februar 2017

Die Vogelgrippe stellt Hühnerhalter seit Wochen vor große Probleme: Jetzt ist noch eines hinzugekommen. Seit heute dürfen Eier von Hühner, die ja schon seit 12 Wochen im Stall bleiben müssen und nicht mehr ins Freie dürfen, auch nicht mehr als „Freilandeier“ verkauft werden (WsM berichtete). Was Verbraucherschützer schon vor zwei Wochen forderten, muss nun also aus rechtlichen Gründen umgesetzt werden. WsM hat sich umgeschaut und registriert, dass das bisher sehr unterschiedlich gehandhabt wurde.

Einige Märkte boten schon ab Freitag die „Freilandeier“ zum halben Preis – also dem Preis für die Bodenhaltung – an, auch um die Regale leer zu bekommen. Andererseits wurden in mindestens einem Supermarkt in Waren auch am Montagmorgen noch „Freilandeier“ aus Mecklenburg-Vorpommern angeboten. Preise etwa bei 2,39 Euro statt 1,29 Euro, pro Packung – zunächst ohne einen Hinweis.

Man müsse diese Eier wohl noch aus dem Sortiment nehmen, erklärten Verkäuferinnen mitten beim Umräumen anderer Waren. Andererseits gab es andere Packungen, auf denen ebenfalls „Freilandhaltung“ stand und die vielleicht aus anderen Bundesländern kommen könnten…?  Dort konnte man aber nicht erkennen, aus welchem Bundesland eigentlich.

Denn die Nachbarländer von MV haben eigentlich – bis auf Niedersachsen – ebenfalls eine landesweite Stallpflicht. Und in Schleswig-Holstein sind jetzt auch die 12 Wochen als Frist herum, die die Hühnerhalter mit „Freilandhaltung“  Zeit zur Umstellung auf „Bodenhaltung“ oder irgendeinen Hinweis für die Verbraucher auf die aktuelle Situation hatten.

Auch in der Müritz-Region – wie bei Bollewick und Wredenhagen – bangen viele Hühnerhalter immer noch um ihre Tiere. Erst vor einer Woche mussten in Westmecklenburg wegen der Vogelgrippe mehr als 100 000 Legehennen in einem Betrieb getötet werden, weil der Erreger auf bisher unbekannte Art und Weise in die Ställe gelangt war.


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