Backhaus: Tierheimförderung geht weiter – Auch Kommunen in der Pflicht

20. Juli 2017

Die Kritik des Landesverbandes MV des Deutschen Tierschutzbundes, das Land käme seiner Verantwortung für die Tierheime und Tierschutzvereine nicht nach, weist Landwirtschaftsminister  Till Backhaus entschieden zurück. „Für mich steht die Bedeutung der über 60 Tierschutzheime und Tierschutzvereine bei uns im Land außer Frage. Die Einrichtungen leisten durch die Aufnahme, Pflege, Betreuung und Weitervermittlung von Fundtieren oder abgegebenen sowie sichergestellten Tieren einen unschätzbaren Beitrag zum Tierschutz vor Ort. Die Ehrenämtler, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern informieren, beraten und schulen über Anforderungen an die Heimtierhaltung oder suchen gemeinsam mit Tierhaltern nach Lösungen für tierschutzrelevante Einzelfälle.“

Seit 1993 hat das Umweltministerium kontinuierlich Investitionen in Tierheime gefördert. Seither wurden 111 Projekte in 26 Einrichtungen unterstützt. „ 2016 und 2017, mit insgesamt 1,5 Millionen Euro, haben wir eine Fortführung der Förderung erreicht, auch wurde die Förderung im Vergleich zu den Vorjahren erhöht, was bundesweit einmalig ist. Damit hat mein Haus Millionen investiert, um eine solide Struktur von Einrichtungen für die Unterbringung von Tieren aufrechtzuerhalten“, so Backhaus.

„Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landes handelt. Nach dem Fundrecht sind originär die Kommunen für die Unterbringung von Fundtieren zuständig. Nichtsdestotrotz hat die Landesregierung die Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit der Tierschützer und Tierfreunde erkannt und ist bereit, weiterhin mit 300.000 Euro jährlich Tierheime und ähnliche Einrichtungen zu unterstützen, wenn die Kommunen sich ebenso an dieser wichtigen und notwendigen Aufgabe beteiligen“, sagt er weiter.

Die Tierheime im Land können einen Eigenanteil von 50 Prozent nicht alleine stemmen; daher sei es umso wichtiger, zukunftsorientierte und tragfähige, langfristige Konzepte mit Tierheimen und deren umliegenden Kommunen zu schaffen. Die Landesregierung hat durch das zuletzt beschlossene Finanzausgleichsgesetz die Kommunen auch finanziell für ihre Aufgaben gestärkt und erwartet, dass diese Gelder auch zugunsten der Tierheime eingesetzt werden.

Minister empfiehlt Kastration von Katzen

Auch dem Thema Katzenkastration als präventive Maßnahme, um Tierheime vor Überfüllung zu schützen, widmet sich das Umweltministerium intensiv. „Katzen haben kaum natürliche Feinde, dafür viele menschliche Freunde. Die Population vermehrt sich rasant, viele der Tiere landen am Ende im Tierheim oder streunen herrenlos durch die Straßen“, erklärt Backhaus. Für 2016 und 2017 stellt das Land dem Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes je 20.000 Euro für Kastrationen von freilebenden Katzen zur Verfügung.

Auch weist der Minister darauf hin, dass jeder Katzenbesitzer dazu beitragen kann, dass weniger Katzen geboren oder krank werden, oder hungrig ohne ein Zuhause leben müssen, indem er sein Tier kastrieren lässt. „Nur so können wir langfristig der unerwünschten Vermehrung der freilebenden Katzen Herr werden und die Tierheime entlasten. Vor allem in Garten- und Ferienanlagen werden im Sommer Katzen gefüttert, die sich weiter vermehren. Im Winter aber werden diese Katzen dort ungeimpft, oft krank und hungernd sich selbst überlassen. Viele der Nachkommen werden bereits krank geboren und gehen elendig zugrunde“, ergänzt er.

Die im Dezember 2015 veröffentlichte Katzenschutzgebiets-Ermächtigungslandesverordnung M-V gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten zudem die Möglichkeit, in betroffenen Gebieten auch gegenüber Katzenhaltern zwangsweise Maßnahme wie Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflichten durchzusetzen, sofern durch freiwillige Maßnahmen absehbar keine Besserung der Situation erreicht wird. Bisher hat nur die Hansestadt Rostock davon Gebrauch gemacht.

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes e.V. hat das Vorhaben mit viel Engagement und vor allem mit viel Erfolg umgesetzt und 2016 475 Tiere sowie 2017 ca. 500 Tiere kastrieren lassen. Damit konnten durch die Kastration von weiblichen Tieren, bei unterstellten 5 Welpen pro Wurf, ca. 3.500 Geburten von unerwünschten Katzenwelpen verhindert werden. Auch dieses Projekt unterstützt die Kommunen und entlastet die Tierheime durch die Reduzierung von unerwünschter Vermehrung frei lebender Katzen.

 


Eine Antwort zu “Backhaus: Tierheimförderung geht weiter – Auch Kommunen in der Pflicht”

  1. oscar sagt:

    Typisch Politiker, Herr Backhaus. Auf der einen Seite die Bedeutung der Tierheime hervorheben, aber dann das Geld zusammenstreichen unter dem Deckmantel, es ist ja eine freiwillige Aufgabe der Landesregierung. In einem Punkt muss ich Herrn Backhaus Recht geben, für die Tierheime sind die Kommunen verantwortlich. Man kann nicht Hundesteuern kassieren, damit irgendwelche Finanzlöcher stopfen, und andererseits nichts und nur wenig für die Tierheime tun.
    Vielleicht sollten alle Beteiligte den Artikel aus WsM vor wenigen Tagen „Traurige Geschichte vom Traumhund Benny“ zu lesen bekommen und Benny ist wahrlich kein Einzelfall, wie teilweise Leute, die für mich keine Menschen sind, mit Tieren umgehen. Diese zahlen auch sicherlich keine Hundesteuer!
    Und die neueste Masche einiger Kommunen, auf Grundstücken und an Wohnungstüren herumzuspionieren, wer wieviel Hunde hat oder die Hundesteuer zu erhöhen, um das Steueraufkommen zu verbessern, ist sicherlich auch nicht zur Unterstützung der Tierheime gedacht.