Bankräuber aus Möllenhagen kommt mit Bewährung davon

28. Januar 2014

Für den dilettantischen Banküberfall von Möllenhagen muss der Täter nicht in Haft. Das Amtsgericht Waren verurteilte den 35-jährigen Möllenhagener am Dienstag wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe.

Der vor Gericht geständige Bankräuber erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Daneben soll er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekommt einen Bewährungshelfer an die Seite.

„Die Begehungsgrenze dieser Tat liegt knapp an der Dämlichkeitsgrenze“, erklärte Richter Michael Kasberg in der Urteilsbegründung. Der Verurteilte hatte gestanden, maskiert und mit einer Spielzeugpistole im September seine Hausbank in dem Dorf überfallen und 1600 Euro erbeutet zu haben. Weil Dorfbewohner ihn erkannten, war die Tat schon nach 45 Minuten aufgeklärt.

Der damals bedrohte Angestellte leidet noch immer an den psychischen Folgen der Tat. Auch die Staatsanwaltschaft hatte allerdings auf einen „minderschweren Fall“ plädiert, weil die Tat spontan, die Beute gering und der Überfall auch noch im eigenen Dorf war.
Der bisher unbescholtene Täter gab als Motiv Spielsucht an. Er habe monatelang an Automaten in der Tankstelle gespielt, obwohl die ganze Familie von Hartz IV lebt. Inzwischen habe er eine Suchttherapie begonnen.
Die Verteidigung nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.  Eine Bewährungsstrafe ist nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich.


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