Bereits hohe Waldbrandgefahr

13. März 2014

Wir haben erst Mitte März, aber es wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen. Allerdings gilt seit diesem Jahr ein neues Waldbrandgefahren-Stufen-System. Bisher gab es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Nun hat auch Mecklenburg-Vorpommern das neue bundeseinheitliche System der Waldbrandgefahrenstufen eingeführt.

Die Waldbrandgefahr wird nun in allen Bundesländern in Form so genannter Waldbrandgefahrenstufen von 1 bis 5 an die internationale Skalierung angepasst. Dabei wird die Bedeutung der einzelnen Gefahrenstufen im Wesentlichen beibehalten, d. h. die jetzt niedrigste Waldbrandgefahrenstufe 1 bedeutet „sehr geringe Waldbrandgefahr“ und die höchste Stufe 5 „sehr hohe Waldbrandgefahr“.

Die Änderung der Skala von Stufe „0 bis 4“ auf Stufe „1 bis 5“ dient so der harmonisierten Waldbrandwarnung über die Grenzen der Bundesländer hinweg.

Folgende Hinweise bei hoher Waldbrandgefahr:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur! Beachten Sie im ländlichen Raum besonders bei der Anlage von Märzfeuern die jeweiligen Brand- und Umweltschutzbestimmungen.
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Weitere Informationen zu den Waldbrandgefahrenstufen und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz finden Sie auf der Internetseite der Landesforstanstalt M-V: http://www.wald-mv.de/waldbrandkarte


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