Bundesverfassungsgericht: Kein NPD-Verbot

17. Januar 2017

Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und meint:  „Die NPD vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.
Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.“


3 Antworten zu “Bundesverfassungsgericht: Kein NPD-Verbot”

  1. oscar sagt:

    Diese Urteil ist eine völlige Blamage für Herrn Innenminister Caffier, der es in den letzten Jahren als sein „persönliches “ Hobby betrachtet hat, dieses Verbot immer weiter voranzutreiben. Wieder eine der vielen Falschentscheidungen des Herrn Innenministers, wie der Polizeistellenabbau und die Nichtübernahme der Verantwortung nach dem Wahldebakel der CDU im letzten Herbst. Warum widmet man durch solche Aktionen diesen Chaoten der NPD soviel Aufmerksamkeit? Wieso muß man sie verbieten, wenn man doch jetzt alle staatlichen und strafrechtlichen Mittel hat, sie unter Kontrolle zu halten und sind wir doch einmal ehrlich, welche Rolle spielen den die Damen und Herren in der Politik, außer Frau Zutt in Waren, doch wohl keine. Sicherlich gibt es bei der inneren Sicherheit dringendere Probleme für uns Bürger zu lösen!

  2. HaPe sagt:

    Die Motive, die zum Antrag auf ein Verbot der verfassungsfeindlichen NPD geführt haben, sind nur allzugut nachvollziehbar. Stellt doch auch das Bundesverfassungsgericht fest, daß die Mitläufer der NPD verfassungsfeindlichen Parolen folgen und einen anderen, rechtsgerichteten autoritären Staat wollen. Dennoch ist das Verfassungsgericht dem Antrag der Bundesländer nicht gefolgt, da die NPD in keinem Landtag der Bundesländer vertreten und wegen ihrer geringen Mitgliederzahl (0,01 %) völlig unbedeutend sei.
    Viele ernstzunehmende Stimmen hatten bereits im Vorfeld der Klage vor einem Verbot gewarnt, da ein formelles Verbot keine Gesinnungsänderung bei den NPD-Mitgliedern bewirkt hätte. Sie wären dann in andere Organisationsformen ein- oder untergetaucht und hätten unter anderen Bezeichnungen ihr staatsfeindliches Unwesen weiter betrieben. Als nunmehr weiterbestehende „Partei“ läßt sie sich besser beobachten, als eine im Untergrund weiter agierende Extremistengruppe. Auch wenn die NPD z. Zt. noch so bedeutungslos ist, gilt es doch, auch in Zukunft ein wachsames Auge auf diese verfassungsfeindlichen Unverbesserlichen zu behalten.
    Zu begrüßen ist, daß das Bundesverfassungsgericht nunmehr klargestellt hat, daß die NPD in Zukunft keinen Anspruch mehr auf öffentliche Mittel und auf Wahlkostenhilfe hat. Schließlich können wir deren verfassungsfeindliche Parolen und Ziehle nicht auch noch aus Steuergeldern unterstützen.
    Wir können nur hoffen, daß dieser nationalsozialistische Spuk bald völlig verschwindet.

  3. Petzibär sagt:

    Nundenn, die zweite Watsche für den NPD Verbotsantrag. Manchmal habe ich das Gefühl, das sich insbesondere unser Zensurminister Herr Maas auf Nebenkriegsschauplätzen wie Internetzensur (komisch, barbarische Enthauptungsvideos des teuflischen IS kann man nach wie vor sehen) oder eben der angeblich latent „rechten“Gefahr hingibt.
    Wie viele radikale Moscheen wurden bisher geschlossen? Wie viele Hassprediger aus eben diesen Moscheen des Landes verwiesen? Vereine wie DITIB,von Erdogan unterstützt, mit Samthandschuhen angefasst. Hunderte muslimische Gefährder leben hier ungeniert auf Kosten des Steuerzahlers. Hier besteht Handlungsbedarf, als der unbedeutenden NPD so eine Bühne zu bieten. Sonst wird der teuflische, hinterhältige Anschlag muslimischer Terroristen in Berlin nur der Auftakt zu unserer neuen,ach so“ bunten“ (Tenor der Grünen Realitätsverweigerer) Republik sein.