Deftige Strafen für Teilnehmer von illegalen Auto-Rennen

6. September 2017

Höhere Strafen für illegalen Auto-Rennen: „Teilnehmern und Veranstaltern von illegalen Kfz-Rennen sowie Fahrern drohen höherer Strafen. „Selbst der Versuch, ein solches Rennen zu veranstalten, sollte künftig bestraft werden können. Ich begrüße es, dass der Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni schnell umgesetzt werden konnte und der Rechtsausschuss des Bundesrates nun dem Bundesrat empfiehlt, dem vorliegenden Gesetzesbeschluss ohne Änderung zuzustimmen. So stehen die Chancen gut, dass das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft treten wird. Die Gesundheit vieler Menschen, die in solche Rennen hineingezogen werden können, steht auf dem Spiel“, sagte M-VJustizministerin Katy Hoffmeister.

„Der Person, die an einem illegalen Kfz-Rennen teilnimmt oder es veranstaltet, soll in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen werden können. Auch die Kraftfahrzeuge der Teilnehmer sollen eingezogen werden können. Bislang werden Veranstalter in der Regel mit einem Bußgeld von 500 Euro und Teilnehmer von 400 Euro sowie einem Monat Fahrverbot belegt. Das ist keine ausreichende Abschreckung, da von diesen rücksichtslosen Fahrern eine sehr hohe Gefahr ausgeht. Bislang ist nach geltendem Recht ein derartiges Verhalten erst dann strafbar, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Das ist zu spät. Künftig sollen je nach Schwere der Tat Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen“, so Ministerin Hoffmeister.

Das Gesetz geht auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hessen, später auch zusammen mit Bayern und Bremen zurück. Die letztlich beschlossene Fassung beruht auf einem Änderungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern und Bayern.


Kommentare sind geschlossen.