Ein ganz klein bisschen Reue und Mitleid mit sich selbst  – Haftstrafe für Tod von junger Frau in Alt Rehse verhängt 

17. März 2017

Der Fall „Alt Rehse“ ist vorerst zu Ende. Das Neubrandenburger Landgericht hat den Angeklagten heute zu fünf Jahren Haftstrafe verurteilt – wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge. „Eine Unterbringung in der Psychiatrie kam aber nicht in Betracht“, sagte Richter Klaus Kabisch. Dazu konnte die psychiatrische Gutachterin nicht sicher genug beurteilen, inwieweit der Mann zur Tatzeit schuld- und steuerungsfähig war. Wohl auch deshalb hatte er nicht mit der Gutachterin gesprochen, die sich auf vorherige Berichte von Ärzten und andere Aussagen über den Mann beziehen musste. 

Das Gericht folgte mit seiner Verurteilung vor allem den Aussagen von zwei Polizisten, die den 51-Jährigen im August 2016 einen Tag nach der grauseligen Entdeckung der Toten vernommen hatten. Dort und auch noch mehrfach später hatte der Mann, der bereits mit den meisten Dorfbewohnern im Streit lag, zugegeben, dass er die 32 Jahre alte Frau getötet hatte. Im Prozess wollte er davon erst nichts wissen.

Nur ganz am Schluss – in seinem letzten Wort – ging er darauf ein: „Ihr Tod kam für mich mehr als überraschend. Ich kann mir nicht erklären, warum ich damals nicht den Notarzt geholt habe.“ Vermutlich habe er das Vertrauen  in den Rechtsstaat bereits verloren, ließ der 51-Jährige zum einzigen Mal im Prozess anklingen, dass er der „Reichsbürger-Bewegung“ durchaus etwas abgewinnen könne. Dem Richter empfahl er sogar, mal das Buch „Halbgötter in Schwarz“ zu lesen.

Ansonsten kam immer wieder zur Geltung, dass der Computer- und Technikfachmann sich selbst zu Höherem berufen sah. So sei er in „hochverantwortlicher Stellung“ tätig gewesen. Und das bei „namhaften Firmen, wie Bombardier, Porsche und andere“.

Das Berufliche war aber das Eine, das Private das andere. Er war mit seiner ersten Frau nach Alt Rehse gekommen, die er in einer Wohngemeinschaft in Brandenburg, wo er 15 Jahre gelebt hatte, kennengelernt hatte. Nach Streit sei die Frau im Januar 2015 ausgezogen. Seitdem mussten mehrfach Polizisten zu seinem Haus kommen, meist wegen Ruhestörung. Zweimal wurde er stationär psychiatrisch eingewiesen, was er aber nicht wollte.

In dieser Situation lernte er die junge Frau kennen, die in der Show „Schwer verliebt“ mehr oder weniger sensibel durch einen privaten TV-Sender vorgeführt worden war. Schließlich zog sie nach Alt Rehse – mit dem tragischen Ende. Der jetzt Verurteilte soll sie ans Bett gefesselt, sie ausgepeitscht und nicht mit Wasser versorgt haben. So lange, bis sie starb.

Mit dem Urteil blieb die Kammer knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre und sechs Monate verlangte. Der Verteidiger forderte Freispruch, da er der Meinung war, dass die Aussagen der Polizisten nicht vor Gericht verwendet werden dürften und so die Tat nicht seinem Mandanten angelastet werden könne.

Der Nebenkläger sah die Tat deutlich grausamer und verlangte sogar elf Jahre wegen Totschlag. Das Gericht rechnet damit, dass mindestens eine der drei Seiten Rechtsmittel einlegen wird. Der Haftbefehl bleibt aber bestehen.

Foto: Nonstopnews Müritz


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