Es bleibt bei 2,5 Jahren Haftstrafe: Landgericht lehnt Berufung von Unfallfahrer ab

17. Mai 2017

„Das Fahren ohne Fahrerlaubnis war schon zu einem festen Bestandteil des Alltags geworden“, fasste Richter Jochen Unterlöhner heute am Landgericht Neubrandenburg zusammen. Rund drei Stunden hatte sich die Berufungskammer vorher mit dem schlimmen Unfall vom April 2016 an der Warener Kuhtränke befasst. Damals verlor ein inzwischen 28 Jahre alter Mann im Drogen- und Alkoholrausch die Kontrolle über seinen Wagen, obwohl er eigentlich nur mit dem Hund Gassi gehen wollte. Tragische Bilanz: Ein 67 Jahre alter Fußgänger wird rund 26 Meter durch die Luft geschleudert und stirbt sofort, vier Autos und ein Fahrradständer wurden demoliert und Augenzeugen leiden noch heute unter den Folgen dieser Bilder.

Der 28-Jährige, der schon zehn Monate vor dem Unfall wegen ständiger Drogenprobleme seine Fahrerlaubnis verloren hatte, war vom Amtsgericht Waren im November 2016 zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden(WsM berichtete). Dagegen legte Verteidiger Sönke Brandt Berufung ein: Weil der Verurteilte eine „positive Sozialprognose“ habe, hoffe er auf eine Bewährungsstrafe. Der Warener habe einen festen Job, sei zum zweiten Mal Vater geworden, habe eine Drogentherapie absolviert und sei in psychischer Behandlung.

Den Urteilsspruch erkennen Brandt und sei Mandant heute im Grunde an, hoffen aber auf eine Strafe bis zu zwei Jahren Haft, die eine Bewährung ermöglicht. Auch das Baby ist mit im Gerichtssaal. Dem folgt Richter Unterlöhner aber nicht. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes könne niemand strafmildernde Umstände erhoffen, wenn er wisse, dass er unter Alkohol oder Drogen zu strafbaren Handlungen neige.

Unterlöhner ist das Staunen anzusehen, als der Angeklagte zugibt, dass er auch ohne Führerschein regelmäßig Auto gefahren ist. Er wohnte damals im Westen von Waren, das Auto stand vor der Tür, seine Freundin wohnte auf dem Papenberg. Am Tattag hatte er außer Drogen noch fast zwei Promille Alkohol im Blut.

Das Auto fuhr in der Kurve an der Kuhtränke rund 90 Stundenkilometer, errechnete ein Gutachter. Beim Aufprall auf den Bordstein zerbarsten erst die rechten Alu-Felgen, dann die beiden linken Felgen – alle Reifen waren platt. Fast manövrierunfähig raste der Wagen Richtung Müritz, aber der Fahrer zog nach links, wo er den Fußgänger erfasste. „Die Spur der Trümmer war 59 Meter lang“, sagte ein Gutachter.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingereicht werden. Stabilere Absperrungen wurden an der Unfallstelle aber nicht errichtet.


3 Antworten zu “Es bleibt bei 2,5 Jahren Haftstrafe: Landgericht lehnt Berufung von Unfallfahrer ab”

  1. P.B sagt:

    Der Richter Jochen Unterlöhner ist wieso kein guter Richter. Der glaubt nur ein Zeugen auch wen ein Angeklagten 3 Zeugen hat. Aber das sind die Richter von heute nur das die mit ihren Hintern auf ihrem Chef Sessel sitzen und dann noch so viel Geld bekommen. Und außer dem ist Herr Unterlöhner wirklich ein Kinder hassen das habe ich selber erlebt. Ich finde das auch nicht gut was er gemacht hat, meine Meinung ist das der Verursacher nie wieder einen Führerschein kriegt und das er eigentlich die Kosten für die Beerdigung selber noch bezahlen muss. Besonders ist das Traurig für die Angehörigen. Ich wünsche der Familie alles Gute.

  2. zyx sagt:

    Jemand der unter Drogen und Alkohol, der Meinung ist Auto fahren zu müssen und dabei diesen enormen Schaden verursacht und zudem jemand dabei zu Tode kommt, kann mehr als froh sein überhaupt nochmal das Tageslicht sehen zu dürfen. Unverantwortliche Personen wie diese gehören definitiv nicht auf freien Fuß.

    @P.B wäre es dein Großvater gewesen, wäre es für dich vermutlich genug, wenn der Verursacher die kosten für die Beerdigung übernimmt, damit hat er dann Buße getan ja ?

  3. Abs sagt:

    genauso sehe ich das auch, zyx.
    Wenn man selber betroffen wäre, würde man ganz anders reden.
    So unverantwortlich . man stelle sich mal vor, wenn er ständig ohne Führerschein fährt, er hat vielleicht seine eigenen Kinder mit im Auto.
    Nein, ich bin auch dafür, dass dieser Mann bestraft wird. Da kann man nicht die Argumente benutzen, dass er gerade wieder Vater geworden ist, oder eine Therapie macht.
    Er scheint ja kein Einsehen zu haben. Das sieht man schon daran, dass er OHNE Führerschein fährt. Vielleicht zieht er nun endlich seine Lehren draus und wird einsichtig.
    Im Gefängnis hat er genug Zeit, darüber nachzudenken.