Eselei: Richter müssen über „I-aah“ entscheiden

15. März 2014

esel2Wer in dieser Geschichte wohl der störrische Teil ist? Die Langohren von Michels Eselhof in Buchholz an der Müritz können wieder unbeschwert „I-aah“ rufen. Das haben sie jetzt nämlich von höchstrichterlicher Stelle. Wollten sie gar nicht, aber – es kann der frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.

Familie Thober aus Buchholz scheint so einen Nachbarn zu haben.

Vor mehr als fünf Jahren entschieden sich Marcus und Kathrin Thober, auf dem idyllisch gelegenen Grundstück in Buchholz einen Eselhof zu eröffnen. Nach und nach bauten Sie ihre Angebote aus und wurden so innerhalb kürzester Zeit zum beliebten Ausflugsziel für die gesamte Familie. Während Mama und Papa selbst gebackenen Kuchen schlemmen, amüsieren sich die Kleinen bei den Tieren oder auf dem toll gestalteten Abenteuerspielplatz.

Doch die Idylle trügt. esel3Denn dem unmittelbaren Nachbarn, zugezogen aus den alten Ländern, gefällt gar nicht, was da bei ihm nebenan passiert. Im Laufe der Jahre, so erzählt Marcus Thober, gibt es viele Versuche des Herren von nebenan, die Bewohner des Hofes – sowohl die Zwei-, als auch die Vierbeinigen – loszuwerden. „Bei uns war wohl inzwischen jedes Amt des Landkreises und hat auch den letzten Winkel kontrolliert“, berichtet Marcus Thober.

Als der unzufriedene Zeitgenosse damit keinen Erfolg hatte, griff er zu härteren Mitteln: Vor rund zwei Jahren reichte er eine Klage ein. Sein Ziel, bitte genau lesen: Gegen Androhung einer Strafe in Höhe von 250 000 Euro sollten die Richter verbieten, dass die Esel vor 9 Uhr und nach 19 Uhr das tun, was Esel nun mal tun: I-aah rufen.

Was für den einen oder anderen jetzt vielleicht lächerlich klingen mag, war für Familie Thober gar nicht zum Lachen. „Unsere gesamte Existenz, ja auch das Leben unserer Tiere stand auf dem Spiel“, so Marcus Tober. Und: „Wäre das nicht das Elternhaus meiner Frau, hätten wir wohl zwischenzeitlich aufgegeben.“

Doch Thobers müssen nicht zurückstecken. In dieser Woche haben die Neubrandenburger Richter entschieden und die Klage des Nachbarn abgewiesen.

Darauf ein dreifaches: I-aah!

www.michels-eselhof.de

PS: Am Wochenende wird die neue Saison auf dem Eselhof in Buchholz – dort gibt’s auch viele andere Tiere – eröffnet!


3 Antworten zu “Eselei: Richter müssen über „I-aah“ entscheiden”

  1. Imki sagt:

    Wenn einen Tiergeräusche stören, sollte man nicht aufs Land ziehen! Leute gibts…

  2. Thomas sagt:

    Glückwunsch an den Eselhof und viel Erfolg weiterhin…
    und an die Nachbarn: Gute Heimreise, euch würde hier niemand vermissen!!! Benehmt euch wie Gäste und die Akzeptanz unsererseits wäre riesig hier…

  3. Cami sagt:

    Schöner Artikel aber gesamter Existenz bedroht? Ich halte das für übertrieben. Man sollte doch einfach mal den Nachbarn fragen ob er Stellung zu diesem Artikel nehmen möchte! Ich denke es gibt immer zwei Seiten,daran sollte der Verfasser dieser Zeilen denken. Ich fände eine Stellungnahme des Nachbarn auf jeden Fall interessant.