Ex-Awo-Chef Olijnyk unterliegt vor dem Arbeitsgericht

12. Oktober 2017

Viele haben’s gehofft: Die Klage des einstigen Geschäftsführers der AWO-Müritz, Peter Oljinyk, auf Weiterbeschäftigung wurde abgewiesen. Stattdessen soll er 390 000 Euro an die AWO plus Zinsen zahlen.
Olijnyk hatte geklagt, weil ihm seiner Meinung nach noch Gehälter zustehen sowie Tantiemen und Pensionansprüche.
Dagegen machte die AWO Müritz ihrerseits 390 000 Euro geltend. Nämlich über Jahre zuviel gezahlte Gehälter, denn für die soll es keine rechtliche Grundlage geben.
Zu Ende ist dieser Arbeitsgerichtsprozess sicher noch nicht, denn Olijnyks Anwalt Peter-Michael Diestel hatte bereits angekündigt, weitere Instanzen bemühen zu wollen.


3 Antworten zu “Ex-Awo-Chef Olijnyk unterliegt vor dem Arbeitsgericht”

  1. H sagt:

    Warscheinlich ist dieses Urteil noch nicht die letzte Instanz, aber ein Warnschuss an alle Schmarotzer, die sich an den fetten Trögen der Sozialverbände bedienen oder bedient haben.
    Man soll Olijnyk die nächste Instanz ruhig gönnen. Vorschussleistungen für Gerichts- und Anwaltskosten – bei solchen Streitwerten machen den Habemann zum Zahlemann. Es besteht die Hoffnung, dass er am Ende finanziell da steht wo er ohne Betrügereien gestanden hätte. Hoffentlich bleibt auch noch genügend für die AWO übrig, denn internationales Golf-Spotting, Adlon-Besuche usw. hatten sicherlich ihren Preis.

  2. Paul sagt:

    Erstmal verloren, das ist schon mal ein richtiger Schritt für die Zukunft. Der hat doch vorsorglich seine Kohle schon bei Seite geschafft. Aber der Diestel arbeitet auch nicht umsonst. Und ab in die nächste Instanz und weiter Kohle einsammeln. Bin schon gespannt wie es weitergeht.

  3. Otto sagt:

    Es gibt in diesem Staat also doch noch etwas Gerechtigkeit.
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