Fipronil: Teigwaren nicht belastet

28. August 2017

Mecklenburg-Vorpommern hat sich am bundesweiten, außerplanmäßigen Kontrollprogramm zur Überprüfung der Fipronil-Gehalte in Ei-Verarbeitungsprodukten und eihaltigen Tiefkühl-Produkten beteiligt. Mit den ermittelten Daten sollte ein aktueller Status der Belastungssituation erhoben werden. In keiner der untersuchten Lebensmittelproben wurde ein Fipronilgehalt über der Rückstandshöchstmenge von 0,005 mg/kg ermittelt.

„Damit geht aktuell keine Gefährdung von diesen Produkten aus. Das ist eine gute Nachricht, auf der wir uns aber keineswegs ausruhen werden. Mein Ressort wird die Aufklärung im Fipronil-Fall weiterhin intensiv weiter verfolgen und sich auch über die Landesgrenzen hinaus an entsprechenden Untersuchungsprogrammen beteiligen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern größtmögliche Transparenz zu bieten“, sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

Im Fokus der Untersuchungen standen Produkte mit einem hohen Eigehalt (> 5 %), vorzugsweise Eigelb bzw. mit besonderer Auslobung des Eigehaltes. Im Rahmen dieses Programms wurden hierzulande insgesamt 20 Lebensmittelproben, 10 feine Backwaren, speziell Biskuitwaren, von eigenen Herstellern und 10 Teigwaren mit entsprechenden Eigehalten, überwiegend aus dem Einzelhandel, untersucht.

Es handelte sich bei diesen Proben um verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel, für die keine speziellen Rückstandshöchstgehalte gesetzlich festgelegt sind. Insofern sind auch für diese Produkte die für Hühnereier festgelegte Rückstandshöchstmenge an Fipronil von 0,005 mg/kg heranzuziehen. Dabei finden die durch die Verarbeitung und /oder das Mischen bewirkten Veränderungen und mögliche Fipronil-Einträge durch weitere Zutaten Berücksichtigung.


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