Gefängnisstrafe für Tierquäler

30. Juni 2016

Das Schicksal des Hundes Louis hat vor gut einem Jahr auch die WsM-Leser sehr berührt und wütend gemacht. Der Besitzer soll den Rüden in einer Malchiner Wohnung, aus der er ausgezogen ist, einfach zurückgelassen haben. Völlig abgemagert und krank wurde er seinerzeit gefunden – mehr tot als lebendig.
Tierschützer kümmerten sich viele Monate um Louis, viele betroffene Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus spendeten für die Behandlungen und nötigen Operationen, so dass es ihm heute wieder gut.
Der 26 Jahre alte Hundebesitzer musste sich heute im Amtsgericht Demmin verantworten. Er wurde nach WsM-Informationen wegen Tierquälerei zu vier Monaten Haft verurteilt. Hört sich erst mal nicht viel an, doch Fälle, in denen Richter Tierquäler wirklich ins Gefängnis schicken, sind eher selten.
Da der 26-Jährige wegen einer anderen Verurteilung bereits in Haft ist, muss er die vier Monate gleich ‚ran hängen.
Im Mai ist der Vorbesitzer von Louis zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.

Fotos: Tierschutzverein Demmin

Louis1 Louis


Eine Antwort zu “Gefängnisstrafe für Tierquäler”

  1. Micha sagt:

    Das ,sieht man doch gerne ….. Ein echter Kämpfer auf vier Pfoten, schön dass da wieder richtig leben in der Jacke steckt . Es sei ihm gegönnt nach der Qual , kaum zu glauben wenn man selber einen Hund hat.