Geldstrafe für unsittliche Berührungen im Bus

18. Februar 2017

Wer Frauen aufreizend ans Bein fasst oder sie anderweitig unsittlich berührt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von mehreren Hundert Euro rechnen. Der Strafparagraph dafür heißt „Beleidigung auf sexueller Grundlage“, wie eine Polizeisprecherin „Wir sind Müritzer“ erklärte. Hintergrund ist der Fall eines Flüchtlings aus Syrien, der vor gut einem Jahr in Stadtbussen in Neubrandenburg für Aufsehen und mit Recht für verärgerte Frauen sorgte.

Der Mann hatte sich den Damen meist nachmittags beim Busfahren ungebührlich dicht genähert und sie ohne ihr Einverständnis an Stellen berührt, wo dies als unsittlich gilt. Klassischer Fall war die Hand ganz zufällig auf dem weiblichen Oberschenkel. Betroffen waren erst acht Frauen, später hatten sich sogar 15 Frauen gemeldet. Ende Januar 2016 konnte der Verdächtige mit Hilfe eines Busfahrers bei einem solchen Vergehen noch im Bus gefasst werden.

Jetzt, gut ein Jahr später, ist der Fall juristisch abgeschlossen. Der 42 Jahre alte Mann hat einen Strafbefehl von 70 Tagessätzen zu je 10 Euro angenommen. Er habe letztlich sechs Taten eingeräumt, heißt es. Die 700 Euro Strafe sind schon bezahlt. Solche Straftaten seien aber nicht auf Flüchtlinge beschränkt, hieß es. So etwas kenne man auch von einheimischen Männern, die sich nicht im Zaum halten können. Im umgekehrten Fall seien solche Delikte aber sehr sehr selten.


3 Antworten zu “Geldstrafe für unsittliche Berührungen im Bus”

  1. R.--M.Koß sagt:

    Wen man dieses Urteil richtig bewertet werden die 70 Tagessetze zu je 10 Euro letztendlich vom Steuerzahler bezahlt , weil der Flüchtling bestimmt kein eigenes Einkommen hat sonder H4 oder Ähnliches.

  2. Petzibär sagt:

    Wovon hat der Mann denn seine Strafe bezahlt? Wenn Er“ Flüchtling „ist, dürfte er ja kaum arbeiten, oder? Selbstverständlich hat dieses Urteil keinen Einfluss auf sein Asylverfahren. Wir sind ja schließlich ein Rechtsstaat. Dafür wurde vor kurzem eine berufstätige Mutter von zwei Kindern mit Haft belohnt, weil sie keine TV /Rundfunkgebühren bezahlte. Tolle Signalwirkung, dieses“ Urteil „.

  3. Elimar sagt:

    Herr Koß, ich vermute, dass die 10 Euro pro Tag die sind, die man ihm abknöpfen kann, ohne dass er jammern kann ansonsten zu verhungern. Ich denke, ohne dass jemand dafür unfreiwillig nochmal aufkommt.

    Herr Petzibär, über welchen Zeitraum der Mann das Geld zusammenkratzen konnte, ist an den Tagessätzen erkennbar, so dass man nicht mal 70 x 10 rechnen muss. Sie benutzen das Wort selbstverständlich. Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass das Urteil beim Asylverfahren nicht berücksichtigt wird? Haben Sie sich erkundigt? Mir scheint das sehr außergewöhnlich und gar nicht selbstverständlich.

    Schwarzhaarige Grapscher würde ich mit blonden vergleichen, vielleicht auch mit Honigdieben aber nicht mit rotgefärbten GEZ-Hinterzieherinnen. Da wären sonst auch die Einzelheiten interessant. Normalerweise zahlt man Gebühren aller Art nach, wenn es sich hinzieht, mit Verzugszinsen. Wenn jemand ganz renitent ist, mit Kosten für die gegnerische Rechtsvertretung. Es soll ja Leute geben, die dann immer noch bocken…

    Wollten Sie beide nur Stimmung machen? Mir schwant da was. Schade dass so ein M. öffentlich gemacht wird.