Geschäftsinhaber wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

3. Oktober 2014

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceDas Amtsgericht Waren hat in dieser Woche einen Warener Geschäftsinhaber wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen für schuldig befunden. Die zuständige Richterin verurteilte ihn Recherchen von „Wir sind Müritzer“  zufolge nach § 182 Strafgesetzbuch zu zwölf Monaten auf Bewährung.

Nicht die erste Verurteilung des 42-Jährigen Wareners wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Er ist einschlägig vorbestraft. Eine Auflage der Richterin ist deshalb auch, dass sich der Geschäftsinhaber, der die Taten einräumte, nachdem der Zeuge ihn belastet hatte, in Therapie begeben muss.

Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ wollte der verurteilte Geschäftsmann im Frühjahr dieses Jahres in die Politik und stand trotz seiner Verurteilung aus dem Jahr 2006 auf einer Partei-Liste für die Warener Stadtvertretung und den Kreistag Mecklenburgische Seenplatte.


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