Gymnasiale Oberstufe: Land führt Leistungsfachmodell ein

22. November 2017

Mecklenburg-Vorpommern treibt die Vereinheitlichung des Abiturs in Deutschland voran und will in der gymnasialen Oberstufe ein Leistungsfachmodell einführen. Darauf haben sich Bildungsministerin Birgit Hesse Vertreter von Lehrergewerkschaften und Verbänden in einer Arbeitsgruppe verständigt. Künftig soll der Unterricht in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe in Leistungs- und Grundkursen erteilt werden. Die neuen Regelungen sollen zum Schuljahr 2019/2020 in die Qualifikationsphase eintreten. Im Jahr 2021 soll es dann erstmals Abiturprüfungen nach dem neuen Modell geben.

„Wir wollen unsere Schüler differenzierter fördern und deshalb die gymnasiale Oberstufe weiterentwickeln“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Mit dem Unterricht, der nach erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau differenziert ist, folgen wir auch dem Votum unserer Lehrer, die sich in einer repräsentativen Umfrage für dieses Modell ausgesprochen hatten. Außerdem entlasten wir unsere Schüler, weil wir die Zahl Unterrichtsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau reduzieren. Bislang müssen sie sechs Hauptfächer belegen, um das Abitur zu erlangen, beim neuen Modell sind es zwei Leistungsfächer“, erläuterte Hesse.

Die bisherigen vierstündigen Hauptfächer werden als fünfstündige Leistungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau und als dreistündige Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet. Deutsch, Mathematik, Englisch, die zweite Fremdsprache, Geschichte und Politische Bildung, Biologie, Chemie und Physik sollen sowohl auf erhöhtem als auch grundlegendem Niveau angeboten werden. Aus diesen Unterrichtsfächern müssen die Schüler zwei fünfstündige Leistungsfächer wählen, die doppelt gewichtet werden. Weitere Fächer werden wie bisher zweistündig unterrichtet.

„Wer die bundesweite Anerkennung und Vergleichbarkeit des Abiturs in Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen und wer den Schülern bessere Rahmenbedingungen in der gymnasialen Oberstufe gewähren will, der wird die Grundsatzentscheidungen zur Veränderung der gymnasialen Oberstufe begrüßen. Außerdem tragen sie dazu bei, die Lehrkräfte bei der Abiturvorbereitung zu unterstützen. Damit sind wir auf dem richtigen Weg“, sagte der Landesvorsitzende der Vereinigung der Schulleiter an Gymnasien, Ingolf Litzner.

Auch der Philologenverband begrüßt die Einführung eines Grund- und Leistungskursprinzips und unterstützt die Ministerin in ihrem Vorhaben. „So wird der Weg zum bundeseinheitlichen Abitur weiter geebnet, da die meisten Bundesländer beim Kurssystem geblieben sind. Heterogene Lerngruppen mit unterschiedlichen Zielstellungen haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht“, sagte der Landesvorsitzende des Philologenverbandes, Jörg Seifert.

Mit dem Leistungsfachmodell setzt das Land die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Vereinheitlichung des Abiturs in Deutschland um. Die Mehrheit der Länder weist diese Struktur auf bzw. bereitet diese auf Grundlage der KMK-Beschlüsse vor. Dazu gehören unter anderem Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie zukünftig auch Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg. Im Jahr 2016 hatten sich die Länder in der KMK darauf verständigt, die Spielräume für die Gestaltung der gymnasialen Oberstufe enger zu fassen und sich dadurch weiter anzunähern.

„Für den Unterricht auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau müssen wir etwa 40 Lehrerstellen mehr bereitstellen. Das ist ein Mehraufwand von jährlich rund drei Millionen Euro. Das Leistungsfachmodell ist daher eine vergleichsweise teure Variante, die wir unter allen Beteiligten aber für diejenige gehalten haben, die am besten geeignet ist“, betonte Bildungsministerin Hesse. „Alle jetzigen Standorte von Schulen mit gymnasialer Oberstufe sollen erhalten bleiben. Dies stärkt Gymnasien und Gesamtschulen im ländlichen Raum“, so die Ministerin.

Um die neuen Regelungen umzusetzen, muss das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vier Verordnungen überarbeiten. Die Abiturprüfungsverordnung, die Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen der Abiturprüfung am Abendgymnasien, die entsprechende Verordnung für die Fachgymnasien sowie die Verordnung zum Ablegen des Abiturs für Nichtschüler müssen geändert und sollen in einer einzigen Verordnung zusammengeführt werden.


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