Hilfsangebote für Schwangere in Notsituationen: Vertrauliche Geburt und Beratungstelefon

24. März 2018

Nach dem Fund eines Neugeborenen vor einer Haustür in Schwerin weist das Sozialministerium eindringlich auf Hilfsangebote und Möglichkeiten für Schwangere hin, Kinder vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt bringen zu können.
So besteht für Frauen in Notsituationen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Dabei spielen in Mecklenburg-Vorpommern die insgesamt 42 Schwangerschaftsberatungsstellen (http://www.sg-mv.de/beratungsstellen) im gesamten Land eine zentrale Rolle. Sie steuern und organisieren das gesamte Verfahren und übernehmen alle Verfahrensschritte.

Die Expertinnen in den Beratungsstellen sind dafür besonders geeignet, denn sie beraten schon zu allen eine Schwangerschaft betreffenden Fragen – auf Wunsch auch anonym – und bieten u. a. Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft an. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht das vertrauensvolle Gespräch mit der Klientin.

Das im Mai 2014 in Kraft getretene Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt schützt Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem für Schwangere nicht erreicht werden.

Vertrauliche Geburt bedeutet: Schwangere können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet. Die Beraterin nimmt auch die persönlichen Daten vertraulich auf und sorgt dafür, dass diese sicher hinterlegt werden.

Nach dem Gesetz ist die vertrauliche Geburt eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen Angaben zur Erstellung eines Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift der Schwangeren) macht. Nach der Geburt des Kindes wird zur Sicherstellung seines Grundrechts auf Kenntnis seiner Abstammung dieser Herkunftsnachweis zur Verwahrung an das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) gesandt. Mit 16 Jahren kann das Kind seine Identität und damit seine Herkunft erfahren.

Zusätzlich gibt es das bundesweite Beratungstelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“. Für eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung können Schwangere sich rund um die Uhr an das Hilfetelefon unter der Nummer 0800/40 40 020 wenden. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt das Hilfetelefon auch an eine Beratungsstelle vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.


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