Hühner dürfen fast überall wieder ins Freie

17. März 2017

Endlich auch ohne Antrag: Ab Mitternacht gilt die wegen der Vogelgrippe verhängte Stallpflicht nur noch in so genannten Risikogebieten. Das sind Gebiete in der Nähe von Vogelrastgebieten und bestimmten Wasserflächen. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte betrifft das einige Uferbereiche von Seen, bestimmte Abschnitt an Peene und Trebel und Regionen mit starkem Vogelzug. Die Liste und eine entsprechende Karte gibt es hier:

Außer in diesen genannten Risikogebieten, können die Tiere ab morgen endlich aus dem Stall gelassen werden. Allerdings gilt diese Lockerung nicht für Geflügelhaltungen, in denen mehr als 1000 Tiere gehalten werden. Wer sie ins Freie lassen möchte, muss beim Veterinäramt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Dazu kann das Kontaktformular auf der Internetseite benutzt werden.

Und hier eine Übersicht über die Risikogebiete, in denen die Tiere weiter nur auf Antrag ‚raus gelassen werden dürfen:


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