IHK informiert über Kurzarbeitergeld bei Straßensperrungen oder anderen unabwendbaren Ereignissen

6. Februar 2018

Eine Straßensperrung oder Baustelle vor der Tür kann erhebliche Auswirkungen auf ein Unternehmen haben. Die Bauarbeiten erschweren den Zugang zum Unternehmen oder machen diesen im schlimmsten Fall sogar unmöglich. Kunden und Aufträge bleiben aus, das Personal wird nicht ausgelastet. Brechen die Umsätze weg, können sogar Arbeitsplätze gefährdet sein.
Mit dem Kurzarbeitergeld kann die Agentur für Arbeit in solchen aber auch bei anderen unabwendbaren, vorübergehenden Ereignissen, die zu Arbeitsausfällen führen, Unternehmen unterstützen und dadurch Arbeitsplätze sichern.

Unter welchen Umständen Kurzarbeitergeld gezahlt wird und wie es beantragt werden kann, darüber informiert die IHK am Donnerstag, 8. Februar, von 16 bis 18 Uhr im Gebäude der Kammer in Neubrandenburg, Katharinenstraße 48.
Als kompetenter Gesprächspartner steht den teilnehmenden Unternehmensvertretern Thomas Besse, Vorsitzender der Geschäftsleitung bei der Agentur für Arbeit Neubrandenburg, zur Verfügung.


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