IHK: Wichtige Änderungen bei Bezahlungsvarianten seit 13. Januar

15. Januar 2018

Am Wochenende sind für Onlinehändler, die von ihren Kunden Gebühren für verschiedene Bezahlungsvarianten einfordern, wichtige Änderungen in Kraft getreten. Darauf weist Andrea Grimme, Koordinatorin Recht und Steuern bei der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern hin: „Die neuen Bestimmungen gelten für SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriftverfahren und normale Kreditkarten und durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für Paypal.“

Mit der neuen gesetzlichen Grundlage ist eine EU-Richtlinie umgesetzt worden. Das Verbot gilt für die ganze EU. Dabei ist es unerheblich, ob der Zahlungsdienstleister
des Zahlungsempfängers, der Zahlungsdienstleister des Zahlers oder allein der am Zahlungsvorgang beteiligte Zahlungsdienstleister im EU-Gebiet ansässig ist. Unerheblich ist auch, ob die Zahlungen von Verbraucher zu Unternehmer, Unternehmer zu Unternehmer, Unternehmer zu Verbraucher oder Verbraucher zu Verbraucher erfolgen.

Wer ab dem 13. Januar 2018 weiterhin für die genannten Zahlungsarten zusätzliche Gebühren verlangt, muss mit Abmahnungen rechnen. Zudem kann der Kunde diese Gebühren später zurückverlangen.

Weitere Informationen unter www.neubrandenburg.ihk.de


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