Im Zweifel für den Angeklagten: Erst Strafbefehl, jetzt Freispruch

13. November 2015

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceDen 12. November wird sich Wolfgang R. rot im Kalender anstreichen. „Ich habe wieder Vertrauen in die Justiz gewonnen“, sagt der Rentner aus Neustrelitz nach der Gerichtsverhandlung in Waren.

Richter Roland Traeger hatte Wolfgang R. gerade vom Vorwurf der Beleidigung einer jungen türkischen Frau freigesprochen.

Dem Rentner war vorgeworfen worden, dass er im Sommer 2014 in der Strelitzer Straße die Frau mit „Scheiß Türkin“ beschimpft und vor ihr ausgespuckt haben soll. Der Verurteilte vermutete allerdings, dass die Anzeige eher ein Racheakt der Frau war. „Es könnte auch ein Racheakt gewesen sein und es steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel für den Angeklagten“, begründete Richter Traeger das Urteil.

Der Prozess warf ein Schlaglicht auf das Verhältnis zwischen Türken und Einheimischen an der Seenplatte. Der Verurteilte und die 34 Jahre alte Frau waren sich nämlich schon vor der angeblichen Beleidigung begegnet.
„Sie war mit einem jungen Autofahrer unterwegs“, erzählt der Neustrelitzer, der selbst mal Polizist war. Beim Ausparken habe der junge türkische Mann den Wagen einer anderen Frau gerammt. Die Unfallverursacher hätten auf die geschädigte Fahrerin eingeredet und wollten das ohne Polizei regeln. Da haben er und ein anderer Zeuge der Geschädigten geraten, lieber die Polizei zu rufen. „Da hat man uns aufgefordert, dass wir uns raushalten und lieber ’nach Hause gehen sollten'“, sagt Wolfgang R..

Die junge Türkin bestätigt, dass es den Unfall gegeben hatte. Das habe aber nichts mit der späteren Beleidigung zu tun, versichert sie. Vor Gericht verwickelt sich die Frau aber in Widersprüche. So blieb unklar, ob sie nach der angeblichen Beleidigung im Sommer zuerst geflüchtet war oder der Täter. „Ich war an dem Tag aber gar nicht in der Stadt“, sagt der Rentner, der von 900 Euro Rente lebt. Das Ganze sei eine Farce und die Frau lüge.

Amtsgericht„Ich war mir erst gar nicht sicher, ob die Worte mir galten“, sagt die angeblich beleidigte Frau vor Gericht. Zeugen habe es nicht gegeben. „Das ist aber sehr seltsam, denn das ist die belebteste Straße in Neustrelitz“, sagt der Rentner.
Rund ein Jahr hatte er sich mit den Vorwürfen konfrontiert gesehen. Nach den – nicht sehr tiefgründigen – Polizei-Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft sogar eine Strafbefehl über 600 Euro gegen ihn verhängt. „Ich konnte zeitweise schon nicht mehr schlafen“, erzählt Wolfgang R..

Der Ehemann der jungen Türkin habe ihn zudem später in einem Markt bedroht. Die 34-Jährige habe hinter ihm gestanden und ihn noch aufgehetzt. Das bestreitet der türkische Ehemann. „Was hast du gegen Ausländer“, fragt der junge Türke vor Gericht als Zeuge den Rentner.

Schließlich sah auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag den Fall anders. „Wir konnten die Sache nicht zweifelsfrei klären.“
Der Strafbefehl werde aufgehoben, auch die Anklägerin plädierte auf Freispruch. Dem folgte der Richter.

Die Kosten für das Verfahren wird die Staatskasse tragen.


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