Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Flüchtlingen

4. Februar 2016

Die Integration von geflüchteten Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu im online-Angebot einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber zusammengestellt. Für tiefergehende Informationen oder Fragen steht der Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit vor Ort zur Verfügung.

Dazu BA-Vorstand Detlef Scheele: „Wir wissen aus vielen Kontakten, dass Arbeitgeber ein hohes Interesse haben, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Oftmals herrscht Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Die neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben.“ Bei dem Wunsch nach einer tiefergehenden Beratung helfen unsere Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service vor Ort wie gewohnt weiter.

Unter dem Link Beschäftigung von geflüchteten Menschen – www.arbeitsagentur.de sind zum Beispiel Informationen zu finden • unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit oder Ausbildung möglich ist,  was bei einem Praktikum beachtet werden muss oder  welche finanziellen Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können.
Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen beantwortet, unter anderem, was eine Arbeitsmarktprüfung beinhaltet oder wie geflüchtete Menschen entlohnt werden.


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