Innenminister: Mit Cannabis im Blut nicht ans Steuer

23. Januar 2018

Kiffen und Autofahren – das passt absolut nicht zusammen, auch nicht, wenn Cannabis aus medizinischen Gründen verschrieben wurde. Darauf wies MV–Innenminister Lorenz Caffier anlässlich des morgen beginnenden 56. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar hin, bei dem unter anderem das Thema „Cannabiskonsum und Fahreignung“ geht. Caffier warnt davor, das
Thema Autofahren unter ärztlich verschriebenem Cannabis zu bagatellisieren und kündigt an, dass sich an der Kontrollpraxis bei der Landespolizei nichts ändern werde.

„Für die Polizei ist es völlig irrelevant, warum jemand Drogen konsumiert hat und glaubt, sich danach hinter das Lenkrad setzen zu können“, hält Innenminister Caffier fest. „Kraftfahrer, die nach dem Cannabiskonsum, unabhängig ob legal oder illegal, nicht aufs Autofahren verzichten, sind nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch für sich selbst.“

Vermuten die Polizeibeamten, dass ein Kraftfahrzeugführer Cannabis oder andere Drogen konsumiert hat, führen sie eine Reihe von Untersuchungen durch.  Dazu gehört in der Regel ein Pupillentest mit einer Taschenlampe sowie ein Koordinationstests. Erhärtet sich der Verdacht, bitten die Beamten den Autofahrer zum Urintest. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer dann der Konsum von Cannabis festgestellt, entscheidet nicht die Polizei an der Kontrollstelle, ob die Einnahme der Drogen rechtmäßig aufgrund eines Rezeptes erfolgte. Sie wird auch nicht die Echtheit eines möglicherweise mitgeführten ärztlichen Rezeptes über eine zulässige Indikation prüfen.

Das bedeutet, dass die Polizei in jedem Fall von einem Rechtsverstoß ausgeht mit der Konsequenz, dass eine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeige gefertigt und eine Blutprobenentnahme angeordnet wird sowie eine Untersagung der Weiterfahrt erfolgt.

Mit 1.405 Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen infolge von festgestellten Drogen-Verstößen im Straßenverkehr wurden im Jahr 2016 insgesamt 10,9 Prozent mehr Strafanzeigen bzw.
Ordnungswidrigkeitenanzeigen in diesem Deliktsfeld zur Anzeige gebracht als noch im Vorjahr.

Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern Jahr 2015: 1.267, Jahr 2014: 1.152, Jahr 2013: 981, Jahr 2012: 845


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