Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

12. Januar 2018

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2017 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2018 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden.


Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur beschäftigungspflichtig sind, erhielten Anfang Januar 2018 das Bearbeitungsprogramm IW-Elan (incl. Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms) auf CD-ROM.

Das Programm IW-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.IW-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit, die Anzeigevordrucke zu bestellen.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.IW-Elan.de anzufordern.

Die elektronische Übermittlung der Anzeige ist von Vorteil, da keine Anzeigeformulare mehr versandt werden müssen. Das spart Zeit und Papier. Nur der von IW-Elan automatisch erzeugte Versandbeleg mit der Meldungs-ID-Nummer (Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit) muss unterzeichnet an die zuständige Agentur für Arbeit  geschickt werden.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden.
Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch über die kostenfreie Arbeitgeberhotline 0800- 4 5555 20, per Email an Rostock.061-OS@arbeitsagentur.de oder per Fax an 0381-804260 3061möglich.


Kommentare sind geschlossen.