Jetzt an BAföG-Antrag denken

14. April 2018

Jugendliche, die nach der Schule beabsichtigen, eine schulische Ausbildung zu beginnen bzw. die bereits eine Ausbildung absolvieren, sollten jetzt daran denken, dass sie Neu- bzw. Wiederholungsanträge für das Schuljahr 2018/2019 beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen müssen. Daran erinnert das Schulverwaltungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Die Anträge auf Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu richten, in denen die Eltern des Azubi ihren ständigen Wohnsitz haben. Antragsformulare für „Schüler – BAföG“ und „Aufstiegs (Meister) – AFBG“ sind im Schulverwaltungsamt  des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erhältlich. Die Bearbeitung eines Antrags dauert etwa zehn Wochen. Wer also rechtzeitig einen Antrag stellt, bekommt auch pünktlich die Zahlungen.

Fortzubildende, die z.B. einen Abschluss als Meister, Techniker oder Betriebswirt anstreben, können Leistungen der Aufstiegsfortbildungsförderung („Meister-BAföG“) beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in dessen Bezirk der Fortzubildende seinen ständigen Wohnsitz hat.

Die BAföG-Stelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist unter den Telefonnummern 0395 570 87 5673 und 0395 570 87 2339 für Fragen zu erreichen. Informationen und Antragsformulare stehen auf den Internetseiten www.bafoeg.de und www.aufstiegs-bafoeg.de.


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