Jetzt für den Inklusionspreis bewerben

21. September 2017

Unternehmen aus dem Landkreis der Mecklenburgischen Seenplatte können sich noch bis zum 12. Oktober um den begehrten Preis für ihr Engagement bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap bewerben. Die Neubrandenburger Arbeitsagentur zeichnet besonders gute Beispiele mit dem „Inklusionspreis“ aus.

Neubrandenburgs Arbeitsagenturchef Thomas Besse freut sich auf viele Bewerbungen und läutet den Endspurt ein: „Nur noch vier Wochen besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich für den Inklusionspreis zu bewerben.“ Und weiter : „Mit dem Preis wollen wir Impulse dafür geben, wie die Potenziale von Menschen mit Behinderung genutzt werden können. Und die Wirtschaft benötigt Menschen mit Behinderungen. Daher setzen immer mehr Unternehmen in unserem Landkreis mit Blick auf die demografischen Herausforderungen auf Inklusion.“

Die Ehrung erfolgt mit einer Urkunde und ist nicht dotiert.

Die Jury achtet bei der Auswahl der Preisträger besonders auf: Innovative Lösungen, Vorbildcharakter und Übertragbarkeit, Überwinden besonderer Herausforderungen (z.B. aufgrund Art und Schwere der Behinderung).

Jedes Unternehmen, das sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen engagiert, ist eingeladen, sich für den Inklusionspreis 2017 zu bewerben. Noch bis zum 12. Oktober 2017 geht das. Unternehmer können ihre Bewerbung via Mail an das Pressebüro der Neubrandenburger Arbeitsagentur: Ronny.Steeger@arbeitsagentur.de senden.

Dazu genügen wenige Angaben zum Betrieb (Firmensitz, Anzahl der Beschäftigten/Auszubildende, Anzahl der Beschäftigten/Auszubildende mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichstellung), sowie eine kurze Beschreibung der Maßnahmen, die Inklusion in ihrem Unternehmen fördern.

Preisträger 2016

Apella Aktiengesellschaft (Neubrandenburg)
Gebäudereinigung Zunker GmbH (Tützpatz)
Uwe Renninger Fahrzeug – Komplettreinigung (Neubrandenburg)
Ingenieurbüro Döhler GmbH & Co. KG (Neustrelitz)
Gemeinschaftspraxis Sören Dreßler und Gunnar Zinapold (Neubrandenburg)
team Tankstelle Waren (Müritz)
Elektro Kocik GmbH & Co. KG Waren (Müritz)

Hintergrund Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens 5 Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§ 71 Abs. 1 SGB IX). Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Infokasten Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte.
Im Bereich der Agentur für Arbeit Neubrandenburg waren im September 1.161 arbeitslose Schwerbehinderte registriert. Ihr Anteil liegt damit bei 8,7 Prozent aller Arbeitslosen. Damit ist die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten innerhalb von fünf Jahren um 28 Prozent zurückgegangen. (zum Vergleich: minus 54 Prozent bei allen Arbeitslosen).
Die Arbeitsagentur Neubrandenburg kann Arbeitgebern in vielen Fällen Förderleistungen für die Beschäftigung und Einstellung schwerbehinderter Menschen gewähren.
Auskünfte erteilen die Ansprechpartner im Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcenter in der Seenplatte oder die Mitarbeiter der kostenlosen Arbeitgeberhotline 0800/4 5555 20.


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