Kein Rechtsmittel mehr: Berauschter Unfallfahrer von der Kuhtränke in Waren geht in Haft

29. Mai 2017

13 Monate nach dem schrecklichen Unfall an der Kuhtränke in Waren hat die juristische Aufarbeitung des tragischen Geschehens wie es aussieht endlich ein Ende gefunden. Wie „Wir sind Müritzer“ am Landgericht Neubrandenburg erfuhr, wurde gegen das Urteil der Berufungskammer kein Rechtsmittel mehr eingelegt. Beobachter hatten erwartet, dass die Verteidigung nochmal Revision einlegt, aber sie haben sich anscheinend getäuscht.

Damit bleibt es bei dem Strafmaß, dass schon am Amtsgericht Waren festgesetzt wurde: Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Der 28-jährige Fahrer hatte mit seiner Berufung nochmal versucht, eine Bewährungsstrafe zu bekommen, was aber am 17. Mai gescheitert war (WsM berichtete).

„Das Fahren ohne Fahrerlaubnis war schon zu einem festen Bestandteil des Alltags geworden“, hatte Richter Jochen Unterlöhner zuletzt am Landgericht Neubrandenburg das Geschehen zusammengefasst. Der Warener hatte im Drogen- und Alkoholrausch in der Kurve an der Kuhtränke die Kontrolle über seinen Wagen verloren – obwohl er nach dem Grillnachmittag in einem Dorf eigentlich nur nochmal den Hund ausführen wollte.

Beim Aufprall auf den Bordstein bei etwa 90 Stundenkilometern zerbersten erst die rechten Alu-Felgen, dann auch beide linken Felgen – alle Reifen waren platt. Fast manövrierunfähig raste der Wagen Richtung Müritz, aber der Fahrer zog nach links, wo er den Fußgänger erfasste. „Die Spur der Trümmer war 59 Meter lang“, sagte ein Gutachter. Tragische Bilanz: Der 67 Jahre alter Fußgänger wird rund 26 Meter durch die Luft geschleudert und stirbt sofort. Vier Autos und ein Fahrradständer sind demoliert worden. „Nur ein Zufall verhindert, dass nicht noch mehr Leute getroffen werden“, heißt das Resümee von Zeugen.

Dem Fahrer war schon zehn Monate vor dem Unfall wegen der Drogen der Führerschein entzogen worden. Trotzdem wohnte er im Westen der Stadt, seine Bekannte in einem anderen Stadtteil. Und das Auto stand weiter vor seinem Haus und wurde benutzt, gab der Verurteilte zu.

Nach dem ersten Urteil hatte die Verteidigung noch Berufung eingelegt. Doch trotz der „positiven Sozialprognose“ – so hatte der 28-Jährige einen festen Job, war nochmal Vater geworden und hat eine Drogentherapie absolviert – verwarf das Landgericht die Berufung am 17. Mai.

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes könne niemand strafmildernde Umstände erhoffen, wenn er wisse, dass er unter Alkohol oder Drogen zu strafbaren Handlungen neige, gab der Richter dem Unfallfahrer zu Bedenken. Das hat vermutlich gefruchtet.


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