Kleinkind-Fall Deven abgeschlossen: Urteil gegen Mutter in Kraft 

14. Dezember 2017

Genau ein Jahr ist es her, dass ein totes Baby in Deven gefunden wurde. Jetzt  kann das Dorf langsam zur Ruhe kommen, denn die Täterin wird ihre Strafe nun antreten. Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justizkreisen erfuhr, hat die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft die beantragte Revision aus Mangel an Erfolgsaussichten zurückgezogen.

Die Ankläger haben die Begründung des Gerichtes, die erst später vorlag, ausführlich gelesen und festgestellt, dass ein höheres Strafmaß als die verhängten drei Jahre Freiheitsstrafe nicht zu erreichen wären. Dafür seien die Hürden beim  Bundesgerichtshof in solchen Fällen zu hoch.

Die 32 Jahre alte Frau war im Juli zu drei Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Damit lag die Kammer deutlich unter der Forderung der Ankläger, die sieben Jahre gefordert hatte. Die Mutter, die in einem Mehrfamilienhaus lebte, hatte vor Gericht in nicht öffentlicher Sitzung zugegeben, das Mädchen nach der Geburt in ihrer Wohnung gewürgt und schließlich dadurch getötet zu haben. Ermittler fanden die Leiche des Kleinkindes am 16. Dezember 2016 in einem Schrank in der Wohnung. Es gab Hinweise aus dem Umfeld der Frau.

Das Gericht hielt der jungen Frau die psychische Belastung durch die Entbindung und anderer Umstände zu Gute und sah einen „Minderschweren Fall“ gegeben. So hatte sich der damalige Lebensgefährte überhaupt nicht um die Schwangere und ihr Kind gekümmert.


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