Landtag beschäftigt sich mit Bestattungsrecht in MV

12. April 2018

Wünsche aus der Bevölkerung nach mehr Freiheiten bei Bestattungen beschäftigen jetzt den Landtag. Auf Antrag von vier der fünf im Parlament vertretenen Parteien – SPD, CDU, Linke und BMV – soll eine Expertenkommission die Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern unter die Lupe nehmen und prüfen, wie weit Lockerungen, etwa beim Friedhofszwang, möglich sind.

Der Expertenkommissionen sollen unter anderem Vertreter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie Bestatter, Rechtsmediziner und Verbraucherschützer angehören. „Zu prüfen ist, ob die Bedürfnisse in der Bevölkerung sich verändert haben“, heißt es in dem Antrag für die nächste Landtagssitzung. Die Kommission soll ihren Bericht bis Ende 2019 vorlegen.

In Deutschland gilt Friedhofspflicht für die Bestattung von Leichen und Urnen. In vielen europäischen Staaten, darunter in den Niederlanden und in der Schweiz, ist das anders: Dort dürfen Hinterbliebene die Urne mit der Asche mit nach Hause nehmen. In Bremen ist es seit einigen Jahren möglich, die Urne für zwei Jahre zu Hause aufzubewahren. Die Asche darf auch auf dem eigenen Grundstück verstreut werden. Damit ist das kleinste Bundesland ein Vorreiter in der Bundesrepublik. In Deutschland ist das Bestattungsrecht Sache der Länder.


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