Landtag beschäftigt sich mit Lebensmittelverpackungen

17. März 2018

Im Landtag ist gestern das Thema „Lebensmittelverpackungen reduzieren“ diskutiert worden. Im vergangenen Jahr wurde ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet. Das Bundesgesetz wird am 01. Januar 2019 in Kraft treten.

„Die Bundesregierung hat schon in den frühen 90-ern die Verpackungsverordnung erlassen. Mit der Verpackungsverordnung wurde die deutsche Wirtschaft ab 1991 dazu verpflichtet, Verpackungen nach dem Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Mit den Regelungen in dieser Verpackungsverordnung konnte die durchschnittliche Verpackungsintensität reduziert werden. In den vergangenen Jahren hat das Verpackungsaufkommen jedoch wieder zugenommen.

„Es sind vor allem die veränderten Lebensbedingungen und die damit verbundenen Verzehr- und Konsumgewohnheiten der Verbraucher, die zu steigenden Verpackungsmengen führen. Es wächst der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte. Das hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was wiederum zu einem erhöhten Verpackungsverbrauch führt. Auch übernehmen Verpackungen neben dem Schutz des Inhalts zunehmend weitere Funktionen, wie Dosierung oder Portionierung, ebenso Aufbewahrung und Handhabung. Auch diese Entwicklung trägt zum Anstieg der Verpackungsmenge bei“, so Glawe.

Zunahme von to go-Angeboten

Ebenso haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten der Verbraucher verändert. Beispielsweise nimmt der Verzehr von Fast Food und to go-Angeboten zu. Recherchen der Deutschen Umwelthilfe haben ergeben, dass in Deutschland stündlich 320.000 Einwegbecher verbraucht werden. Bezogen auf die Einwohner der Stadt Rostock wären das rein rechnerisch etwa 800 Becher pro Stunde.

„Wir begrüßen es daher, dass sich Städte unseres Landes wie beispielsweise Greifswald, Stralsund, Rostock und unsere Landeshauptstadt Schwerin die Reduzierung des Abfallaufkommens aus Einwegbechern für den Coffee to go als Ziel formuliert haben. Durch genau solche Initiativen der Stadtverwaltungen mit den Kaffeeanbietern vor Ort kann eine Reduzierung von Lebensmittelverpackungen in dem Segment der Serviceverpackungen gelingen“, so Glawe weiter.

Einwegflaschen statt Mehrwegflaschen

Zu den geänderten Konsumgewohnheiten der Verbraucher gehört, dass immer mehr Wasser und andere Erfrischungsgetränke in Einwegflaschen statt in Mehrwegflaschen erworben werden. Um dem Trend der stetig sinkenden Mehrwegquote entgegen zu wirken, wurde das sogenannte Einwegpfand in Höhe von 25 Cent für Getränke in Einwegverpackungen durch die Verpackungsverordnung ab 2003 eingeführt. Zu den Einweg-Getränkeverpackungen zählen zum Beispiel die Einweg-Kunststoffflaschen aus PET. Pro Stunde werden in Deutschland trotz Pflichtpfand zwei Millionen solcher Flaschen verbraucht. Das sind rund 17 Milliarden im Jahr. PET-Einwegflaschen werden nach dem Gebrauch geschreddert und als Sekundärrohstoff recycelt. „Das Pfand hat bewirkt, dass die Verpackungen sortenrein zurück genommen werden und damit gut verwertet werden können“, so Minister Glawe.

Insgesamt ist der Mehrweganteil am Getränkeverbrauch trotzdem stark zurückgegangen, das zeigt die Statistik des Bundesumweltministeriums: beim Mineralwasser von gut 91 Prozent in 1991 auf knapp 41 Prozent in 2013. Das gilt auch für Fruchtsäfte und andere Getränke ohne Kohlensäure: Hier hat sich der Anteil von gut 34 (1991) auf knapp 10 Prozent (2013) verringert. Nur beim Bier ist der Mehrweganteil hingegen sogar gestiegen: von rund 82 (1991) auf knapp 86 Prozent (2013).

Kennzeichnung auf den Verpackungen verbessern

Bei Getränkeverpackungen wird mit dem Verpackungsgesetz ein Mehrweganteil von 70 Prozent angestrebt. Zum Beispiel soll der Handel künftig am Regal kenntlich machen, wo Mehrweg- und wo Einweggetränke stehen, damit die Verbraucher schneller und besser den Unterschied erkennen.

Außerdem haben sich die Getränkehersteller verpflichtet, die Einwegkennzeichnung auf den Verpackungen zu verbessern. Das Einweglogo des Deutschen Pfandsystems wird dabei um die Angabe des Pfandbetrags sowie um die Worte „Einweg“ und „Pfand“ ergänzt. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar sein.

Sensibilisierung für das Thema

M-V-Wirtschaftsminister Harry Glawe machte deutlich, dass es mehr als gesetzliche Vorgaben bedarf. „Wichtig ist die Sensibilisierung der Einwohner unseres Landes für die Thematik. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Beratungen, Infotelefonen, Internetpräsenz, Umweltprojekttagen in Schulen und Kindertageseinrichtungen beispielsweise werden in unserem Land angeboten und unterstützt“, so Minister Glawe abschließend. Die Landesregierung M-V hat sich mit dem Abfallwirtschaftsplan 2015 zur Vermeidung und Reduzierung von Abfällen bekannt und unterstützt Maßnahmen, die der Abfallvermeidung dienen. Gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern besteht die Aufgabe, Aufklärungsarbeit über Möglichkeiten der Abfallvermeidung zu leisten.

 


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