Lebensgefährtin getötet: Verhandlung diesmal ohne Öffentlichkeit

17. April 2018

Diesmal also ohne Öffentlichkeit: Der Landgericht Neubrandenburg hat Medien und Zuschauer am Dienstag knapp zwei Stunden nach Start des Prozesses um die bizarren Vorgänge in Alt Rehse ausgeschlossen. Und das, obwohl der angeklagte Axel G. eigentlich ganz gern wollte, dass Zuschauer im Saal blieben. „“Es wird eine sehr spannende Verhandlung“, sagte der Angeklagte und mit den „verleumderischen Vorverurteilungen“, die ihn betreffen, wäre dann Schluss.
Aber daraus wurde nichts. Weil es auch um die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus – einer forensischen Klinik – geht, müsse die Öffentlichkeit ganz ausgeschlossen bleiben, erklärte der Richter. Es geht um die aufsehenerregende Geschichte, die im Sommer 2016 das Dorf Alt Rehse erschütterte und bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Der 52-Jährige, der aus dem Süden Deutschlands nach Alt Rehse gekommen war und im Dorf nach etlichen Ruhestörungen als Sonderling gilt, muss sich zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. In seinem Haus, der früheren Dorfgaststätte Rethra, hatten Polizisten damals nur durch Zufall eine zum Teil bereits verweste Leiche gefunden. Die Tote war in Decken gewickelt auf eine Sackkarre geschnallt und soll etwa zwei Monate vorher gestorben sein.

Untersuchungen ergaben später, dass es sich um die 32 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz handelte, die durch eine Kuppelshow bei Sat.1 bekannt geworden war. Beide hatten sich über das Internet kennengelernt und waren ein Paar, wie sie zeitweise via Internet bekanntgaben.

Der Beschuldigte sieht das Ganze natürlich nicht als Verbrechen. Er hatte im ersten Verfahren bedauert, dass er nicht eher einen Arzt geholt habe. Allerdings hatte er Polizisten gegenüber auch davon gesprochen, dass er glaubte, die Lebensgefährtin sie vom Bundesnachrichtendienst auf ihn angesetzt gewesen. Und da er auch mit den Dörflern in Streit lag, vermutete er auch, dass die Dorfbewohner seine Frau gegen ihn benutzten. Dafür hatte er sie betrafen wollen.

Der 52-Jährige hatte sich schon mit seinem Verteidiger im ersten Verfahren zerstritten, das Gleiche gilt für den jetzigen Anwalt Wähner. Auch diesen lehnte er ab, wollte stattdessen nur vom Wahlverteidiger vertreten werden, der aber noch keine Zeit hatte. . Und da das Gericht dem Anliegen nicht folgte, stellte Axel G. schon zum Start einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Prozessbeobachter rechnen aber damit, dass dies abgelehnt wird.

So müssen sich interessierten vermutlich bis Ende August gedulden: Es sind mehr als 20 Prozesstage mit fast 60 Zeugen geplant. Dann soll feststehen, ob der Mann zu einer vielleicht auch höheren Freiheitsstrafe verurteilt oder falls es nicht schuldfähig ist – auch in eine forensische Klinik dauerhaft eingewiesen wird. Vor einem Jahr hatte er wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung mit Todesfolge fünf Jahre Haft bekommen. Dagegen hatte er aber erfolgreich Revision eingelegt.


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