Lebenslänglich für Mord an 29-jähriger Frau

29. November 2017

Gut sechs Monate nach dem Mord an einer jungen Frau in Siedenbollentin hat das Landgericht Neubrandenburg den Täter gestern verurteilt. Der inzwischen 48 Jahre alte Mann erhielt eine lebenslange Haftstrafe. „Sie haben die junge Frau nicht nur getötet, sondern auch ermordet“, sagte Richter Jochen Unterlöhner. Auf Mord stehe eben „lebenslänglich“. Nach sieben Verhandlungstagen war für die Schwurgerichtskammer klar: Der Mann hatte die 29-Jährige in ihrer Wohnung sexuell genötigt, weil er ein Abenteuer gesucht hatte, ohne dass die Frau ihn dazu ermuntert hätte.

Der Vorfall ereignete sich an dem Abend des 6. Mai, einem Samstag, als die Fußballer und der Verurteilte auch ihren Aufstieg feierten – mit viel Alkohol und einem Autokorso. Der Mann und die junge Frau, die noch nicht lange vorher aus Berlin in das Dorf gezogen war, begegneten sich, als er mit einem Rad nach Hause ging.

Beide seien nach oben gegangen, um Kaffee zu trinken, gab er später zu Protokoll. Seinen Kaffee hatte er aber nicht angerührt. Stattdessen griff er der Gastgeberin, die auf seine Avancen nicht reagierte, plötzlich in ihre Hose an das Geschlecht. Als sie zu schreien beginnt, erwürgte er sie. „Mit massiver Gewalt“, sagte der Richter. Die Tötung hatte der Mann vor Gericht auch eingeräumt, eine sexuelles Motiv aber bestritten.

Dem folgte die Schwurgerichtskammer nicht. Sie haben sie ermordet, um die Nötigung zu verdecken, sagte der Richter. Der Verurteilte war noch in der Nacht nach der Aufstiegsfeier gefasst worden. Seine Frau hatte ihn gesehen, wie er ein „reglose Person“ auf das Auto lud. Nachdem er die Leiche in einem sumpfigen Gelände versteckt hatte, fassten ihn die Beamten. Die Polizei hatte außerdem schon eine Vermisstenmeldung der Mutter aus Berlin. Das Opfer hatte ihr kurz vor ihrem Tod eine Whattsapp-Nachricht geschickt: „Ruf mich in fünf Minuten zurück, ich muss noch einen Typ loswerden.“ Daraus wurde nichts.

„Es ist schon schlimm genug, wenn man einen Angehörigen durch Unfall oder Krankheit verliert, aber nochmal etwas ganz anderes, wenn das durch eine Straftat passiert“, sagte der Richter.


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