Lebenspartner getötet: Gericht verhängt lange Freiheitsstrafe

21. Dezember 2017

Das Landgericht Neuruppin hat einen 34-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann aus Neustrelitz soll seinen Ex-Partner schon 2009 aus Eifersucht umgebracht und dessen Leiche in einem Brunnenschacht auf dem Hof in der Uckermark versteckt haben. Sein Pech, die nächsten Hausmieter fanden 2015 das Skelett im Brunnen und die Ermittler überwachten die Telefone des 34-Jährigen und seiner Bekannten.

Dabei kam heraus, dass der Verurteilte immer wieder versuchte, andere zu beeinflussen, dass sie einen Bekannten verdächtigen. Dieser war aber bereits gestorben.

Diesem Ansinnen folgte das Gericht nach 25 Verhandlungstagen und 60 Zeugen nicht. Der Verurteilte wollte immer schon „mehr erscheinen als er war“, sagte der Richter. So nutzte der Mann nach der Tat Handy, Auto, Scheckkarten und Ausweis des Ex-Partners aus Neubrandenburg. Er verleugnete diesen bei seiner Familie, so dass jahrelang nicht nach dem Opfer gesucht wurde.

Doch all das nutzte nichts. Rechtsmediziner fanden heraus, dass das Opfer mit einem heftigen Schlag gegen den Kopf getötet worden war. Das Gericht wertete vor allem, die Abhebungen des Täters vom Konto des Opfers, seine gefälschte Generalvollmacht und weitere Indizien als „belastend.“ Der Verurteilte sagte bis zum Schluss kein Wort vor Gericht. Seine Anwälte hatten Freispruch verlangt, da sie keine Beweise sahen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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