Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder – Erbrecht in der Patchwork-Familie

29. Oktober 2017

In unserer Reihe „Recht im Alltag, schreibt die Warener Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht, Antjé Abel, heute für die Leser von „Wir sind Müritzer“ zum Thema „Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder – Erbrecht in der Patchwork-Familie“. Ein Thema, das viele Menschen angeht.

Eine Patchwork-Familie ist im Erbfall vielen Zufällen und Unsicherheiten ausgesetzt. Das Erbrecht ist auf die Vielfalt der familiären Lebenskonzepte nicht zugeschnitten.
Das gesetzliche Erbrecht orientiert sich an der Verwandtschaft: Wer stirbt, wird vorrangig von seinen Kindern beerbt. Neben den Kindern erbt ein noch lebender Ehegatte.

Für die Patchwork-Familie bedeutet das: Die Abkömmlinge erben direkt immer nur von dem Elternteil, mit dem sie biologisch oder durch Adoption verwandt sind. Nach dem Tod von Stiefeltern besteht hingegen kein gesetzliches Erbrecht.

Treffen die Patchwork-Eltern keine letztwillige Verfügung, so führt im Erbfall der Zufall Regie: Der zuerst versterbende Ehegatte wird zunächst von seinen leiblichen Abkömmlingen und daneben von seinem Ehegatten beerbt. Stirbt der zweite Ehegatte, erben nur die mit ihm verwandten Abkömmlinge. Diese erhalten damit regelmäßig erheblich mehr als die Stiefgeschwister. Die Ansprüche ermitteln sich aus dem gesamten Nachlass ihres leiblichen Elternteils und mittelbar aus der Hälfte des Erbes des zuerst verstorbenen Stiefelternteils. Die Abkömmlinge des länger lebenden Ehegatten sind also in der Patchwork-Familie nach dem gesetzlichen Erbrecht klar im Vorteil. Streitigkeiten sind vorprogrammiert.

Ein Allheilmittel für die Vermögensnachfolge in Patchwork-Familien gibt es nicht. Wer sein Erbe jedoch nicht dem Zufall überlassen möchte, trifft rechtzeitig eine Regelung. Hierzu muss zwingend ein Testament oder ein Erbvertrag gefertigt werden.


4 Antworten zu “Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder – Erbrecht in der Patchwork-Familie”

  1. SteffiG sagt:

    Danke an dieser Stelle für diesen tollen Blog. War sehr interessant zu Lesen.

  2. Viktoria Maisner sagt:

    Hallo zusammen,
    vielen lieben Dank für diesen spannenden und informativen Beitrag zum Thema Anwalt für Erbrecht. Aus meiner Sicht ist die Thematik äußerst umfangreich und für einen Laien nur sehr schwer zu überblicken. Ich denke, dass es sinnvoll ist einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, sollte man Informationen zum Thema Erbrecht benötigen.

  3. Diese Sachen sind sehr kompliziert. Ich bin dankbar, dass es Leute gibt, die sich damit bescheftigen. VG

  4. Ida sagt:

    Dass Kinder nur direkt von dem eigenen Elternteil erben, mit dem sie biologisch oder durch Adoption verwandt sind, schafft einige kritische Situation. Meine Mutter wurde von ihrem Stiefvater erzogen und als dieser vor einigen Monaten plötzlich verstarb, hatte meine Mutter keinerlei Anspruch. Weil uninformiert und unvorbereitet, ging das Erbe an die leiblichen Kinder, mit welchen mein Großvater nie selbst gelebt hatte.