Nach Geldregen: Bewährungsstrafe jetzt rechtskräftig

26. August 2016

Der ominöse Geldregen von einem Baum in Mirow und der Hausbrand wenige Tage später sind strafrechtlich gesehen jetzt abgeschlossen. Das Urteil des Amtsgerichtes Waren ist nun rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Brandstifter war ein 56 Jahre alter Unternehmer aus der Kleinstadt, der im Prozess ein Geständnis abgelegt hatte. Dafür erhielt er eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe, die für zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Außerdem muss der Mann jeden Wohnsitzwechsel melden und 5000 Euro an einen Verein zahlen, der krebskranken Kindern hilft. Den Ereignissen ging eine Trennung des Paares mit zwei Kindern voraus, der Mann war vorher noch nie straffällig geworden. Keine der beiden Seiten hat innerhalb der vorgeschriebenen Wochenfrist ein Rechtsmittel am Amtsgericht eingelegt.

HausMirowDer Verurteilte hatte vor Gericht zugegeben, dass er im Keller des gemeinsamen Hauses, in dem außer ihm aber niemand war, Benzin vergossen und es auch angezündet hatte.
Daran konnte er sich – er sprach von einer „Ausnahmesituation“ – aber kaum noch erinnern.

Der Mann stammt aus Hamburg und kam nach 1990 an die Seenplatte. Er war elf Jahre verheiratet, wie er vor Gericht sagte, und hat zwei Kinder, die acht und vier Jahre alt sind und nicht bei ihm leben.

Wegen der Trennung hatte er erst rund 200 000 Euro in einem Rohr und in einem Baum auf seinem Firmengelände versteckt. Durch die selten große Sommerhitze im Juli 2015 hatten sich die Klebebänder an den Enden des Abwasserrohres, in dem das Geld in einer Plastiktüte steckte, aber abgelöst. Einzelne 50-Euro-Scheine flatterten hinunter. Passanten riefen die Feuerwehr, die insgesamt 200 000 Euro in dem Rohr in fast 15 Metern Höhe fanden und aufsammelte.

Wenige Tage später brannte das Haus des Paares in Mirow, das immer noch als Brandruine dasteht. Weil der Mann eine „positive Sozialprognose“ hat, erklärte sich die Staatsanwältin schon im Gericht einverstanden mit einem Bewährungsurteil.
Das Geld aus dem Rohr hatte er nach Monaten von der Staatsanwaltschaft zurückerhalten. Auch die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des früheren Paares stehe kurz vor dem Abschluss, hieß es.


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