Neuer „Fonds Frühe Hilfen“ stärkt Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern

30. August 2017

Das Kabinett hat gestern der Verwaltungsvereinbarung „Fonds Frühe Hilfen“ zugestimmt. Somit werden die Vorgaben des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz umgesetzt und die Weichen für eine dauerhafte Unterstützung von Netzwerken im Bereich der „Frühen Hilfen“ gestellt. Im Rahmen des neuen Fonds stellt der Bund jährlich 51 Mio. Euro für Strukturen und Angebote zur psychosozialen Unterstützung der Familien in den „Frühen Hilfen“ zur Verfügung. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das rund 1,2 Mio. Euro.

„Es geht darum, junge Mütter und Väter zu unterstützen –von Geburt ihres Kindes an. Risikosignale und Störungen in der Eltern-Kind-Beziehung sollen frühzeitig erkannt und darauf reagiert werden. Mit dem neuen Fonds sollen die Netzwerke „Frühe Hilfen“ gestärkt werden, die dann den Kontakt zu den relevanten Stellen aufbauen“, so Ministerin Stefanie Drese.

Die Akteure kommen dabei u.a. aus den Bereichen Kinder‐ und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Frühförderung und Schwangerschaftsberatung. In den Netzwerken „Frühe Hilfen“ bzw. in den geschaffenen Netzwerkkoordinierungsstellen der Landkreise/kreisfreien Städte wird dann die Zusammenarbeit abgestimmt. So erhalten Familien frühzeitig Zugang zum benötigten Hilfesystem (wie z.B. Kontakt zu Ärzten) oder entsprechend ihrem Unterstützungsbedarf zu den lokalen Einrichtungen und Diensten.

„Frühe Hilfen haben sich als ein zusätzliches Versorgungselement in Deutschland etabliert“, sagte Drese und berichtete weiter: „Aus der bereits durchgeführten Bundesinitiative, die im Zeitraum 2012 bis 2017 Mecklenburg-Vorpommern rund 6,4 Mio. Euro für den Auf- und Ausbau der Netzwerke „Frühe Hilfen“ zur Verfügung stellte, haben wir nachhaltig den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern fördern können.“

Durch die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ wurde der Ausbau der Netzwerke komplett umgesetzt. Jede Netzwerkkoordinierungsstelle wurde mit mindestens einer vollen Personalstelle ausgestattet. Neben Maßnahmen zur Qualifizierung von Familienhebammen und ehrenamtlichen Projekten im Bereich „Frühe Hilfen“  werden jährlich bis zu zwei Dutzend Einzelmaßnahmen im ganzen Land gefördert.


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