Nur kurze Atempause: Hühner müssen wieder in den Stall

10. März 2017

Landwirtschaftsminister verbietet Lockerung: Die Freude währte nur kurz: Die Hühner müssen wieder in den Stall. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte musste seine gestern angekündigten Maßnahmen zur Lockerung der Stallpflicht für Geflügel zurücknehmen.

Nach der Bekanntmachung des Landwirtschaftsministerium, dass von den Landkreisen Ausnahmen von der Stallpflicht für Geflügel erteilt werden können, waren hunderte Anrufe und Emails mit Anträgen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im kreislichen Veterinäramt eingegangen.

Da eine Einzelbewertung eines jeden Antrags verwaltungstechnisch so gut wie unmöglich ist, hatte sich der Landkreis entschieden, die Einzelanträge zusammenzufassen und regionale Risikobewertungen vorzunehmen.

Dieses Vorgehen, das rechtlich den Möglichkeiten der Geflügelpestverordnung entspricht, fand das Landwirtschaftsministerium von Till Backhaus gar nicht gut.

Trotz der Argumente, Erwartungshaltung und dem tatsächlichen Handeln der Tierhalter wurde dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verboten, wie angekündigt zu verfahren.

Deshalb werden nunmehr Anträge der Geflügelhalter entgegengenommen und einzeln im Veterinäramt bearbeitet.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es etwa 11.000 Geflügelhalter.

Undenkbar, dass alle, die einen Antrag stellen, auch schnell Antwort erhalten – es sei denn, Till Backhaus hilft Tag und Nacht im Amt mit aus und bringt noch viele Mitarbeiter dazu mit…….


2 Antworten zu “Nur kurze Atempause: Hühner müssen wieder in den Stall”

  1. H sagt:

    Der Typ kann nur Grünkohl f…essen! Ansonsten ist er völlig überflüssig!

  2. Detlef Werner sagt:

    Typische Entscheidung eines Bürokraten weit ab von der Realität und der Vernunft. Ich finde die Lösung des Kreisveterinäramtes sehr praktikabel und unseren Erwartungen als Geflügelhalter und -züchter sehr entgegenkommend, ohne die Gefahr der gefährlichen Seuche zu unterschätzen. So hätte jeder für seine Tiere eine Entscheidung erhalten ohne den großen, praktisch nicht zu realisierenden Verwaltungsaufwand. Das Veterinäramt hat sicher ohnehin gegenwärtig einen kaum zu bewältigenden Arbeitsaufwand.
    Bei aller Notwendigkeit für eine konsequente Bekämpfung der Geflügelpest hätte ich hier vom Landwirtschaftsministerium mehr Verständnis für unsere Lage und mehr Toleranz bei der Auslegung der Rechtvorschriften erwartet. Was nutzt die übertragene Entscheidungskompetenz an die Landkreise, wenn man sie nicht zulässt. Es entsteht wieder einmal der Eindruck vom „König“ Backhaus. Wie lange noch?