Polizisten im Dienst per Auto attackiert: Freispruch – Unbekannter soll gefahren sein

30. März 2018

Recht haben ist das eine, vor Gericht Recht bekommen etwas anderes – sagt der Volksmund. Das musste gestern sogar ein Polizist am Amtsgericht in Waren erkennen. „Ich habe diesen Mann dort am Steuer des Wagens gesehen, der damals fast meinen Kollegen umgefahren hat“, sagte der 29-jährige Beamte. Er war einer von fünf Zeugen in einem Prozess gegen einen 30-jährigen Schweißer aus einem Dorf bei Neustrelitz. Trotzdem wird der Angeklagte später aus Mangel an Beweisen freigesprochen – was für Staunen unter den Besuchern sorgt.

Dieser 30-Jährige mit seinem Geländewagen ist kein Unbekannter für die Beamten. Weil er schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt kam, gibt es Lichtbilder des Mannes bei der Polizei. „Und die habe ich mir auch angesehen“, erklärte der Zeuge.

Doch der Reihe nach: Im Mai 2017 soll der Angeklagte einen Streit mit seinem damaligen Partner gehabt haben. Weil der Partner wegblieb, setzte sich der Schweißer in sein Auto und fuhr nach Neustrelitz, vielleicht um jemanden zu treffen. Die Polizei wird nachts gegen 3.20 Uhr auf das Auto aufmerksam, will es stoppen. Doch der Fahrer gibt Gas, drängt die Polizisten trotz Blaulicht fast von der Straße und entkommt in ein Waldstück. „Mit dem Passat hätten wir ihn nicht verfolgen können“ sagte der Beamte.

Kurz danach taucht der flüchtige Wagen auf, es kommt  zu einer weiteren Verfolgungsjagd auf der B 198. Bis der Geländewagen auf einen Waldparkplatz einbiegt, vielleicht um wieder zu fliehen. Dort ist aber eine Schranke. Nun dreht der Geländewagen um und fährt wieder los. Dabei fährt er fast einen Beamten um, der ausgestiegen ist und die Insassen kontrollieren will. Der 50-jährige Polizist muss wegspringen, der Geländewagen entkommt über ein Feld. „Beim Umdrehen habe ich den Fahrer erkannt, die Scheinwerfer leuchteten ins Fahrerhaus und es war der Angeklagte“, sagte der 29-jährige Polizistenkollege als Zeuge.

Nach der Flucht ermitteln die Beamten den 30-Jährigen als Halter. Seine Version: Er habe nachts auf dem Markt in Neustrelitz jemanden getroffen, den er vorher nicht kannte. Diesen habe er mitnehmen wollen nach Bredenfelde, etwas weiter östlich von Neustrelitz. Da er am linken Fuß Gips hatte, habe er dem Unbekannten angeboten, auch gleich zu fahren.

Und das soll dieser auch gemacht haben. Der Angeklagte beteuerte zudem, dass die Verfolgungsjagd ja gegen seinen Willen – er war Beifahrer – passierte. Als die Männer zum zweiten Mal der Polizei über ein Feld entkamen, fuhren sie sich schließlich in einem Waldstück fest. Danach soll der Unbekannte noch bei den Angeklagten zu Hause geschlafen haben und seitdem „sei er weg.“ Nach den Personalien habe er ganz vergessen, zu fragen.

Dies alles klingt sicher etwas fantastisch, aber das Gericht folgte der Version. „Es ist nicht mit Sicherheit nachgewiesen, wer gefahren ist“, sagte Staatsanwalt Wolfgang Köppen. Und wenn man die Angaben des Angeklagten nicht zweifelsfrei widerlegen kann, müsse man ihn freisprechen. Dem folgt Richter Roland Träger auch mit der gleichen Begründung.

Dass der Angeklagte trotz Gipsfuß auch allein den Geländewagen nach Neustrelitz fuhr, dass er später mit einem Bekannten und dessen Traktor seinen im Wald verunglückten Wagen auch als Fahrer bergen konnte – das kommt nicht zur Sprache. Wenn keine der Parteien Rechtsmittel einlegt, ist der Freispruch in einer Woche rechtskräftig. „Wir glauben dem 30-Jährigen kein Wort“, sagen mehrere Leute aus dem kleinen Ort, aus dem der Angeklagte kommt.


3 Antworten zu “Polizisten im Dienst per Auto attackiert: Freispruch – Unbekannter soll gefahren sein”

  1. Felix sagt:

    Is ja der Hammer in Deutschland kann ja jeder machen was er will, wo soll das noch alles hinführen.. Unglaublich

  2. Meckerkopp sagt:

    Sieh an, sieh an, wieder einmal die Arschkarte für die Polizei.
    So etwas motiviert ungemein !!

  3. WRN sagt:

    Dem Kommentar von Meckerkopp kann ich nur zustimmen, weil wenn noch nicht mal ein Polizist als glaubwürdiger Zeuge gilt. Wer dann? Bei solchen Richtersprüchen braucht man sich nicht wundern, wenn Gefängnisse geschlossen werden, wegen geringe Auslastung.