Post vom Finanzamt: Rentner werden über Amtsveranlagung informiert

3. Februar 2018

Dieser Tage erhalten über 25.000 Rentner in Mecklenburg-Vorpommern Post von ihren Finanzämtern. Die Finanzverwaltung informiert landesweit über das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren. Das ist ein Service, mit dem Rentner unter bestimmten Umständen die Steuererklärung vom Finanzamt erledigen lassen können.
Mecklenburg-Vorpommern hat im vergangenen Jahr als deutschlandweit erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur Erprobung des neuen Verfahrens gestartet. Mehrere hundert Rentner haben bereits im vergangenen Jahr die Amtsveranlagung genutzt.

Zum Hintergrund: Die Finanzämter bekommen jedes Jahr die für eine Steuererklärung wesentlichen Daten elektronisch übermittelt – von Rentenversicherungsträgern, Versicherungen und Krankenkassen. Sollten die Rentnerinnen und Rentner darüber hinaus keine Ausgaben haben, die die Steuerlast mindern, kümmert sich das Finanzamt um den Rest.

Die Teilnahme an dem Verfahren ist freiwillig. Wer Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder andere Ausgaben von der Steuer absetzen will, der sollte weiterhin eine normale Einkommensteuererklärung abgeben. Wer unsicher ist, kann gerne Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen.

Finanzminister Mathias Brodkorb: „Die Steuererklärung ist gerade für Rentner eine unangenehme Pflicht, die mit großem Aufwand verbunden ist. Als Steuerverwaltung sind wir Dienstleister und wollen mit dem Informationsschreiben gezielt auf diesen Service aufmerksam machen. In Zukunft wollen wir mit dem Bund darüber sprechen, durch pauschalierte Anrechnung einzelner Tatbestände die Amtsveranlagung für noch mehr Rentner attraktiv zu gestalten.“


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