Prozess um grausamen Tod von Alt Rehse beinahe geplatzt – Angeklagter misstraut Verteidiger 

14. Februar 2017

Überraschung im Prozess um die tote Frau in Alt Rehse: Bei der zweiten Verhandlung am Montag stand das Verfahren kurz vor einem Abbruch. Der Angeklagte stellte zu Beginn einen Antrag, von dem er vorher seinem Verteidiger noch nichts gesagt hatte. Es betreffe „die Hetze, die gerade über die Medien läuft und deren Verbreitung ich verhindern will“, erklärte der Computerfachmann. Deshalb solle sein Anwalt Henning Köhler, der die TV-Berichte bei Boulevardsendern initiiert hatte, von seiner Vertretung entbunden werden. Ohne Anwalt, aber auch keine Verhandlung.

Köhler zeigte sich überrascht und – wie der Richter später sagte – etwas auf den Schlips getreten. Aber es kam anders. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Klaus Kabisch beriet das Ganze nicht öffentlich und lehnte die Entbindung des Verteidigers ab. Das Vertrauensverhältnis der Männer sei noch nicht so erschüttert, dass man den Prozess nicht fortsetzen könne.

Er könne aber verstehen, dass die Fernsehbilder über den „unordentlichen Zustand“ in der ehemaligen Gaststätte „eine gewisse Verärgerung auslösen“, sagte Kabisch. Der Gerichtsmediziner  hatte sogar von „chaotischen Zuständen, wie man sie selten findet“ in dem Haus gesprochen.

Ungeachtet dieses Vorfalls gab es wenig Überraschungen am zweiten Prozesstag. Der zweite Kriminalbeamte bestätigte, dass der 51-jährige Angeklagte im August 2016 freiwillig ein Geständnis abgelegt hatte. Seine Lebensgefährtin, die er über das Internet kennengelernt hatte,  sei „vom Bundesnachrichtendienst und den Dorfbewohnern auf ihn angesetzt gewesen.“

Außerdem habe er mehrere Brillen und Schlüssel vermisst und vermutet, dass die 32-Jährige diese entwendet habe. Damit sie ihm das sage, habe er sie nackt an ein Bett gefesselt, auch noch die Haare ans Bett gebunden und sie etwa zwei Stunden mit einer Peitsche geschlagen.

Wie der Polizist erklärte, habe die Misshandelte den Angeklagten dann  gebeten, aufzuhören und ihr auch etwas zu Trinken zu geben. Das habe er nicht getan. Da die Frau später an den Folgen der „Folter“ starb, beantragte der Nebenkläger nun, ihn nicht nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge, sondern wegen Totschlags zu betrafen. Dies hätte vermutlich eine höhere Freiheitsstrafe zur Folge.

Inwieweit das Gericht der Anregung folgt blieb am Montag noch unklar. Der Richter bescheinigte dem Angeklagte sogar eine „eloquente Art, wie Sie den Antrag vorgebracht haben.“

Der Prozess wird am 1. März weitergehen. Dann sollen noch mindestens drei Zeugen gehört werden, darunter eine Notärztin, die dem Mann nach der Festnahme Beruhigungsmittel verabreichte. Ob es dann zu einer Verurteilung kommt, ist noch nicht klar.


3 Antworten zu “Prozess um grausamen Tod von Alt Rehse beinahe geplatzt – Angeklagter misstraut Verteidiger ”

  1. Belarbi sagt:

    Unfassbar das sowas immer so in die Länge gezogen wird. Ein Mensch wurde jahrelang gequält, gefoltert, missbraucht und ist dadurch zu Tode gekommen und im Endeffekt kommt der Täter noch frei, bekommt Bewährung oder eine Therapie und daß alles auf unsere Kosten. Die deutschen Gesetzte sind in vielen Sachen veraltert und nicht begreifbar. Man sollte langsam mal anfangen alle Gesetzte umzudenken und gerechter zu machen.

  2. S. sagt:

    Wer so etwas macht braucht keine Therapie, sondern die ganze Härte des Gesetzes. Ein kräftiger Kerl – und dann eine Frau zu Tode gepeitscht ? Da platzt doch wohl der Mond !!! Wenn das Gericht sich nicht zu helfen weiß, dann einfach den Täter in die Hände von einigen selbstbewußten Frauen übergeben. Und jetzt kommen Sie gefälligst mal in die Puschen Herr oder Frau Gericht !!!

  3. Ursula Scholl sagt:

    ich erkenn dich nicht wieder du bist nicht mehr der Junge der du mal warst