Sind drei Jahre Haft zu wenig? – Staatsanwalt legt Revision im Fall der Babytötung ein

14. Juli 2017

Der Fall der Babytötung in Deven geht in der Justiz sozusagen in die Verlängerung. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, die eigentlich sieben Jahre Haft für die 32-jährige Frau verlangt hatte, will das Urteil von drei Jahre Freiheitsstrafe nicht widerspruchslos hinnehmen und hat Revision eingelegt, wie ein Sprecher WsM erklärte. Dies muss innerhalb einer Woche am Landgericht Neubrandenburg erfolgen.

In der Folge wird das Landgericht sein Urteil wegen Totschlags in einem minderschweren Fall schriftlich ausführlich begründen müssen. Das will die Staatsanwaltschaft genau und eingehend prüfen und danach entscheiden, ob sie ihre Revision aufrechterhält. Bleibt es dabei würde der Bundesgerichtshof das Gerichtsverfahren noch einmal auf Rechtsfehler hin prüfen. Die junge Frau dürfte solange in Haft bleiben.

Die Verurteilte hatte ihr Baby im Dezember des Vorjahres lebend in ihrer Wohnung in dem Dorf zur Welt gebracht, es danach aber gewürgt und stark gedrückt. Es starb an inneren Verletzungen. Die Frau, die ein Gutachter als „voll schuldfähig“ einstufte, hatte die Tat von Anfang an gestanden. Die Verhandlung fand bis auf die Verlesung der Anklage und die Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Richter sprach von „mangelnder Moral“. Sie habe gewusst, dass sie schwanger sei, habe dies aber ignoriert. Der Lebensgefährte der Frau sei darüber hinaus völlig desinterssiert an dem Kind gewesen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Kinderleiche wurde vier Tage später in einem Schrank in der gleichen Wohnung gefunden. Zu Gunsten der Verurteilten wurden unter anderem die psychische Situation unmittelbar nach der Entbindung und eine leichte Intelligenzminderung berücksichtigt. Bis zu einer Entscheidung können erfahrungsgemäß ein bis zwei Monate vergehen.


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