Stallpflicht ab sofort überall aufgehoben

13. April 2017

22 Wochen nach der ersten amtlichen Feststellung der Vogelgrippe wird die Anordnung zur Stallpflicht in Mecklenburg-Vorpommern mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dies verkündete Landwirtschaftsminister Till Backhaus heute in Schwerin, nachdem er am gestrigen Mittwoch mit Vertretern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die aktuelle Tierseuchensituation beraten hatte.

„Die aktuelle Lage erlaubt es, dass alle Tiere in allen Teilen des Landes ab heute wieder ins Freie dürfen. Der letzte Virusnachweis liegt in Mecklenburg-Vorpommern mehr als vier Wochen zurück. Und auch mit dem deutlichen Rückgang der bundesweiten Geflügelpestausbrüche zeigt sich eine Entspannung der Lage“, so der Minister. Die zunächst auf bestimmte Risikogebiete reduzierte Stallpflicht gehört nun vorerst der Vergangenheit an. Auch Ausstellungen und Märkte mit Geflügel können nun wieder durchgeführt werden.

Die Biosicherheitsmaßnahmen, die das Risiko des Erregereintrags in die Hausgeflügelbestände minimieren sollen, müssen aber weiterhin von allen Geflügelhaltern aufrechterhalten werden“, betonte Backhaus. Dies schließe die Meldung erhöhter Tierverluste an das zuständige Veterinäramt ein. Um auch im Bereich der Wildvögel einen Überblick über das Vorkommen von aviären Influenza-A-Viren zu behalten, werde das Wildvogelmonitoring im Land fortgesetzt.

„Auch wenn der aktuelle Seuchenzug abklingt, ist auch zukünftig das Auftreten von Geflügelpest nicht ausgeschlossen. Darauf müssen wir uns alle einstellen und vorbereiten. Insbesondere die Geflügelhalter im Land bitte ich daher in enger Absprache mit ihrem zuständigen Veterinäramt, alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit sie ihre Tiere bei künftigen Seuchenzügen schnell und umfassend vor einem Erregereintrag schützen können“, sagte der Minister.

Gleichwohl bedankte er sich bei allen Tierhaltern und Einsatzkräften für ihr Durchhaltevermögen: „Mir ist bewusst, dass die lange Zeit der Aufstallung für alle Beteiligten eine große Belastung war. Aber ich bitte auch um Verständnis, dass diese Maßnahme unter den gegebenen Voraussetzungen erforderlich war und Schlimmeres in unserem Land verhindert hat.“ Minister Backhaus stellt deutlich heraus, dass das Tierseuchenmanagement hierzulande professionell und routiniert läuft.

Seit November 2016 wurde die Geflügelpest in M-V in 15 Fällen beim Hausgeflügel sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln nachgewiesen. Sollten zukünftig weitere Geflügelpestfälle festgestellt werden, dann sind von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann dann auch eine zeitlich und örtlich begrenzte Aufstallung des Geflügels beinhalten.


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