Stallpflicht wird zum Teil aufgehoben

15. Dezember 2014

Pest1Nachdem es bisher keine weiteren Belege für H5N8 in Nutz- oder Wildbeständen gibt, wird die landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel außerhalb der Risikogebiete ab kommenden Mittwoch aufgehoben. Es gibt allerdings auch in der Müritz-Region sogenannte Risikogebiete, in denen die Tiere weiterhin im Stall bleiben müssen.

„Damit erreichen wir für den Großteil des Landes ein Stück weit Normalität zurück. Dennoch ist die Gefahr noch nicht gebannt und ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute in Schwerin.

„Sofern es aber zu einem erneuten Nachweis von H5N8 in Deutschland oder in Polen kommt, werden wir die Situation umgehend neu bewerten müssen. Daher werden wir die Situation weiter genau beobachten“, führte Backhaus aus.

Die Aufhebung der Stallpflicht betrifft nicht die Risikogebiete. Zu den Risikogebieten zählen Regionen, die vor allem für Zugvögel als Winterrastplatz genutzt werden. Dies sind vor allem Gebiete an der Küste der Ostsee, der größeren Seen und an Flussgebieten wie das Peenetal.

Und hier die Risikogebiete in der Müritz-Region:

Jeweils ein Uferstreifen von 500 m Breite an den Seen:

Müritz:
Ostufer der Außemüritz bis zur Gemarkungsgrenze Waren (Kanal zum Specker See),
Westufer im Bereich der Gemeinde Gottthun, Halbinsel Großer Schwerin und in südöstlich Richtung angrenzender Uferstreifen von 5 km Länge Fleesensee: Nordostufer im Bereich der Gemeinde Jabel
Kölpinsee: Damerower Werder und Südostufer im Bereich der Gemeinde Klink
Drewitzer See: Westufer begrenzt durch die Autobahn 19
Plauer See: Nordufer begrenzt durch die Bundesstraße 192 im Bereich der Gemeinde Alt Schwerin
Malkwitzer See
Flacher See
Tiefer See: Nordwestufer

Foto: Nonstopnews Müritz


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