Tempo 30 bleibt in Waren weiterhin ein Thema

19. Juli 2017

Noch konnten sich Warens Stadtvertreter nach längerer Diskussion nicht dazu durchringen, Tempo 30 für die B 192 durch Waren sowohl am Tag als auch in der Nacht zu beschließen, aber vom Tisch ist das Thema noch nicht.

Nach ausgiebiger Diskussion haben die Stadtvertreter das Thema in den Umweltausschuss verwiesen, heißt, es ist noch „heiß“, und wird in Kürze wieder diskutiert. Die Fraktion „Linke“ hat beantragt, auf der gesamten B 192 im Stadtgebiet von Waren ein Tempolimit von 30/kmh anzuordnen.

Die Linken begründen ihren Antrag damit, dass einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eine Lärmreduzierung von 2,7 db/(A) bringe und das entspreche einer gefühlten Reduzierung des Lärms um nahezu 50 Prozent.

Die Stadtvertretung müsse sich ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürger bewusst sein . Das verlange auch das Grundgesetz, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit habe. Die Reduzierung auf Tempo 30 sei zur Zeit die einzig umsetzbare Lösung zur Entlastung der Anwohner der Bundesstraße 192.

Seit einigen Jahren gilt auf der B 192 in Waren nachts für Lkw bereits Tempo 30, die Anwohner haben eigenen Angaben zufolge aber keine spürbare Entlastung erlebt.

 


2 Antworten zu “Tempo 30 bleibt in Waren weiterhin ein Thema”

  1. Roland Eifel sagt:

    Tempo 50 fahre ich mit meinem PKW im 5.Gang, Tempo 30 im3. Gang bei höherer Drehzahl, mehr Geräusch und mehr Verbrauch. Es wird sich also für die Anwohner nichts ändern, im Gegenteil. Nur die Einnahmen des Landkreises und der Stadt durch die Tempokontrollen, besonders bei den Touristen, werden steigeb. Wer also hat einen Nutzen dieses aus meiner Sicht sinnfreien politischen Vorstoßes ? Alle , außer den Bürgerinnen und Bürgern. Das also ist linke Politik.

  2. Dr.Hans-Joachim Radisch sagt:

    Wenn mir nicht die Anwohner leid täten, würde ich empfehlen, dem Willen der Linken in aller Konsequenz zu folgen und die Trasse der B192 in Waren sogar zur Spielstraße zu erklären. Erst wenn LKW im Schritttempo durch den Ort schleichen, ist die maximale Lärm- und Schadstoffbelastung der Anwohner für eine maximal denkbare Dauer sichergestellt. Und erst dann läßt sich durch die Politik die Notwendigkeit einer Ortsumgehung – auch wenn sie für eine wirkliche Entlastung der Anwohner angesichts des weit überwiegenden Orts- und Quellverkehrs auf dieser innerstädtischen Trasse tatsächlich völlig untauglich ist – mit dringenden humanitären Rücksichtnahmen begründen.