Tragischer Tod eines Hundes: Bewährungsstrafe und Geldstrafe gegen Halter verhängt

2. März 2018

Der tragische Fall des Mischlingshundes in Neubrandenburg, der Anfang Januar tot und mit verschlossener Schnauze entdeckt worden war, hat für den Hauptverantwortlichen eine Freiheitsstrafe zur Folge. Wie „Wir sind Müritzer“ von der Staatsanwaltschaft erfuhr, sind gegen das Hundehalter-Paar bereits Strafbefehle erlassen worden. Dabei wurde gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Frau wurde eine Geldstrafe auferlegt.

Beide erhielten zudem ein Haltungsverbot für Hunde: Der Mann soll drei Jahre, die Frau zwei Jahre keinen Hund halten dürfen. Diesen Anträgen und vielen weiteren Auflagen hat das zuständige Amtsgericht schon zugestimmt.

Die beiden Neubrandenburger hatten nach langer Bedenkzeit eingeräumt, den wohl schon länger vernachlässigten Hund im Januar heimlich an einem Pfahl angebunden zu haben. Das war nur wenige Meter vom rettenden Tierheim entfernt. Besonders schlimm: Dem schwarzen Mischlingshund war mit einer Art Maulkorb die Schnauze auf solche Weise verschlossen, dass er gar nichts hätte fressen können – und vielleicht auch nicht bellen sollte.

Spaziergänger hatten das Tier am 7. Januar in der Nähe des Tierheims im Südosten Neubrandenburgs in der Bergstraße reglos gefunden. Die Leute aus dem Tierheim konnten ihm auch nicht mehr helfen. Untersuchungen ergaben später: Der Hund war verdurstet und verhungert. Anhand einer Steuermarke wurde erst jemand in Prenzlau ermittelt. Von dort war das Tier aber an die 31 Jahre alte Frau und den 28-Jährigen Neubrandenburger gekommen, gegen die nun wegen Tierquälerei ermittelt wurde.

Die Frau soll 300 Euro Strafe zahlen und die weiteren Auflagen für den Mann sind: Er muss jeden Wohnsitzwechsel melden, bekommt einen Bewährungshelfer und soll 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sollten die Frau und er kein Rechtsmitel dagegen einlegen, würde dem Paar vermutlich eine öffentliche Gerichtsverhandlung mit den zu erwartenden Unannehmlichkeiten erspart bleiben. Ihre Tat hatte in Internetforen so scharfe Reaktionen ausgelöst, dass die Staatsanwaltschaft erwägt, auch gegen die Verfasser noch strafrechtlich vorzugehen.

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6 Antworten zu “Tragischer Tod eines Hundes: Bewährungsstrafe und Geldstrafe gegen Halter verhängt”

  1. Master sagt:

    Das ist doch wohl ein Witz! Die Menschen sind krank, gehören für immer weggesperrt.
    Man kann nur hoffen das diese Menschen keine Kinder haben!
    Ich hoffe das Schicksal der beiden rächt sich, Sie sollten niemals mehr je ein Lebewesen halten dürfen.
    Zur heutigen Zeit muss sowas nicht passieren, es gibt überall gute Menschen die bestimmt gerne geholfen hätten.
    Der arme Hund möge in Frieden ruhen!!!!

  2. Ich sagt:

    Warum Bewährung? Sie haben es billigend in Kauf genommen dass der Hund stirbt. Sie haben ihm doch extra die Schnauze zugeklebt. Für mich ist das Mord. Eindeutig. Und da gibt es keine Bewährung

  3. Tim Strehl sagt:

    300€??? Ich geben dem Gericht 300€ wenn es die Strafe erhöht! Das ist jawohl ein Lacher hier oder was?!!! Das arme Tier ich darf gar nicht dran denken weil ich dann soviel Wut bekomme auf diese Leute! Sowas ey!

  4. Doreen Lommatzsch sagt:

    Lächerlich und überaus enttäuschend diese Urteile!!
    Dank so milder Strafen werden Sie liebe Damen und Herren in Zukunft nicht weniger Fälle von Tier Quälerei auf Ihrem Tisch haben!!!

  5. Elimar sagt:

    Nicht zu vergessen, die Gerichts- und Anwaltskosten kommen noch dazu. Klar: Eine Straftat soll bestraft werden, aber bitte nach den auf demokratischer Grundlage erlassenen Gesetzen. Für diese haben unsere Abgeordneten ihre Stimme in unserem Namen abgegeben. Ob sie immer ausreichend ihre Wähler im Blick hatten, sei dahingestellt. Im Falle von Tierquälerei an Hund, Katze, Wellensittich und dem ins Klo gespülten Guppy hege ich gerade keinen Korruptionsverdacht, auch nicht gegen Richter, die den konkreten Fall einordnen. Ist das nicht besser, als unterschiedliche Urteile, womöglich angetrieben von der Anzahl Ausrufezeichen im regelmäßigen Shitstorm? Wenn eine Tat Aufsehen erregt, weil alle am PC sitzen, wenn gerade nichts Anderes los ist? Ich finde, die repräsentative Demoktratie und die unabhängige Justiz mit hochausgebildeten Fachleuten bricht, Gott sei Dank, die Spitzen des „Volkszornes“.

    Andere Fragen:
    Welches Tier darf verhungern? Ein verwilderter Kater offenbar nicht. Der wird von gut meinenden Tierschützern aufgepäppelt und mit irgendwie anders zu Tode gekommenen Schweinen, Rindern und Hühnern genährt, bis er an was Anderem stirbt. Bis dahin habe hunderte Blechdosen den Weg in die gelben Säcke und nach China gefunden. Man kann da noch ordentlich Gesetze erlassen. Vorschlag: Wer seinen Kirschbaum mit einem Netz schützt, kriegt 300 Euro Strafe, falls die Katze einen mangelernährten Star fängt.

    Fazit: Ich maße mir nicht an, das richtige Strafmaß zu kennen.

  6. Jürgen Pf sagt:

    So grausam und abscheulich diese Tat ist,der Richter kann sich nur an die bestehenden Gesetze halten und danach sein Urteil sprechen.