Urteil für rabiaten Angriff auf Taxifahrer jetzt rechtskräftig

23. Juli 2016

Die strafrechtliche Aufarbeitung der aufsehenerregenden Taxifahrer-Attacke vom September 2015 in Waren ist zu Ende. Eine Woche nach dem Urteil gegen den 35 Jahre alten Täter hat keine Seite Rechtsmittel gegen die Geldstrafe eingelegt und damit ist das Urteil rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes jetzt „Wir sind Müritzer.“

Taxis am TaxistandDamit muss der verurteilte Warener, der sich  im Gerichtssaal auch beim Opfer entschuldigt hatte,wegen vorsätzlicher Körperverletzung  1440 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 12 Euro) zahlen. Auf diese Höhe kam das Gericht aufgrund der Einkommenssituation des gelernten Koches, der nach eigenen Angaben aber arbeitslos ist und von Arbeitslosengeld II lebt. Somit beträgt die Strafe mehr als das Dreifache seines Monatseinkommens, das er mit 399 Euro vor Gericht angab.

Was damals passierte, habe er sich bis heute nicht erklären können, hatte der 35-Jährige gesagt. Er sei sonst nicht gewalttätig.

Der 59 Jahre alte Taxifahrer sollte den Schläger und dessen Freundin, die schon von einem Fest in Groß Gievitz kamen, am frühen Morgen noch vom Krankenhaus zu einer Tanzbar im Westen von Waren fahren. Unterwegs hatte der angetrunkene Mann schon Streit um den Fahrpreis angefangen. Schließlich setzte der Fahrer das Paar ein paar hundert Meter vor der Bar ab, da das Geld nicht weiter reichte.

„Die paar Meter konnte man auch laufen“, meinte die Freundin des Verurteilten vor Gericht. Umso erstaunter sei sie gewesen, als es zu der Auseinandersetzung kam. „Da bin ich wohl ausgetickt“, sagte der Schläger. Der Geschädigte erlitt Brüche an der Nase und im Augenbereich, Hämatome und Prellungen. Er konnte aber Hilfe rufen.“Ich durfte lange nicht fahren wegen der  Augenverletzung“, sagte der Taxifahrer. Nach mehr als einem Monat durfte er aber wieder ans Steuer.

Mit dem Urteil sind mögliche Schadenersatzforderungen des Opfers noch nicht abgegolten. Dafür habe man erst das Urteil abwarten wollen, hatte die Anwältin des Fahrers erklärt.
Der Verurteilte gilt nun wegen der hohen Zahl an Tagessätzen auch als vorbestraft. Er muss zudem auch mit Haft rechnen: Denn zahlt er das Geld nicht, drohen ihm 120 Tage
Ersatzhaftstrafe.


Eine Antwort zu “Urteil für rabiaten Angriff auf Taxifahrer jetzt rechtskräftig”

  1. Peter B. sagt:

    Das ist richtig schlimm das man ein ältern Taxifahrer so zu stammen schlagen tut. Es ist
    schon so vielen Taxifahrer und Taxifahrerin passiert das die überfallen werden und ausgeraubt
    werden. Und dann kriegt man nur eine Geldstrafe
    das ist noch haben los. Eigentlich müsste man eine Haftstrafe dafür kriegen. Wir haben mit leid für den Taxifahrer. Und noch ein großes danke schön an
    die Taxifahrer die am Amtsgericht standen ein ganz großes Lob an euch alle.
    Und eine gute Besserung an den Taxifahrer und an seine Familie.