Urteil gegen Einbrecher ist rechtskräftig

5. November 2015

AmtsgerichtDie Müritz-Region ist für die nächsten Monate wieder ein kleines bisschen sicherer: Die Freiheitsstrafe für den Einbrecher,  die das Amtsgericht vor einer Woche verhängte, ist jetzt rechtskräftig.
Weder der Verurteilte, noch die Staatsanwaltschaft hat innerhalb der üblichen Wochenfrist ein Rechtsmittel eingelegt,  sagte ein Gerichtssprecher heute. Damit muss der junge Mann seine Strafe in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten jetzt antreten.

Der 31 Jahre alte, arbeitslose Verurteilte, der aus Burg Stargard stammt aber unweit von Waren wohnte, hatte bei Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke ein umfassendes Geständnis abgelegt.

burglar breaking inDer Straftäter war im Frühjahr in vier Häuser eingedrungen, davon zwei in Waren sowie  Häuser in Göhren-Lebbin und Klink. Der Fall hatte für größeres  Aufsehen gesorgt, weil der Einbrecher fast alles stahl, was er glaubte zu Geld machen u können.

In Waren entwendete er neben Schmuck in einem Tresor auch ein Cabrio-Auto eines Händlers, was ihm zum Verhängnis wurde. Der Besitzer erkannte den Wagen im Stadtgebiet wieder und rief die Polizei. Die alarmierten  Beamten „fanden“ den Einbrecher samt Auto schließlich in seinem einsam gelegenen Haus.
Auch der Großteil der Beute und Drogen waren noch da.

Der Verurteilung war eine sogenannte Vorabsprache vorausgegangen. Damit blieben 21 von 22 Zeugen die Aussagen, dem Gericht ein deutlich längeres Verfahren und auch Gerichtskosten erspart.

Wohnungseinbruchsdiebstahl gilt als ein Schwerpunkt bei der  polizeilichen Arbeit, betont Innenminister Lorenz Caffier immer wieder.  Betroffene seien danach in den eigenen vier Wänden erheblich verunsichert und  psychisch belastet.
So gab es 2014 mehr als 1500 Einbrüche in Wohnungen und Häuser im Land. Die Aufklärungsquote lag bei 25,4 Prozent, wozu auch die Warener Fälle gehören.


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