Urteil jetzt rechtskräftig: Animateur muss in den Knast

4. Mai 2016

Der ehemalige Animateur eines Hotels in der Müritz-Region, der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht stand, muss seine Haftstrafe nun auch antreten. Das Urteil gegen den 28-Jährigen aus Chemnitz in Sachsen ist rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes in Waren. Der Verurteilte hat in der üblichen Frist von einer Woche kein Rechtsmittel gegen die Strafe eingelegt.

AmtsgerichtDer junge Mann hatte 2015 bei einem Hotel in einem Dorf in der Müritz-Region gearbeitet, dort Kinder und Jugendliche betreut und junge Mädchen dabei sexuell missbraucht. Dabei hatte er Mädchen aus Hamburg und Sachsen-Anhalt im Alter von 7, 9 und 11 Jahren in die Kleidung gefasst und sie im Schambereich berührt. Die Vorfälle passierten, als der Mann als Aufsicht in einem Schwimmbad und bei einem organisierten Zelten war. Vor Gericht erklärte er, er habe nur mit den Kindern schmusen wollen. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht zu zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Der Mann hatte die Taten im Prozess gestanden, den Opfern dadurch eine Aussage vor Gericht erspart und sich immer wieder entschuldigt.

Eines der vier Mädchen musste die Annäherungsversuche sogar zweimal erdulden, da sie im März und im Juli mit Angehörigen in dem Hotel in Urlaub war. Eines der Opfer erzählte ihrer Großmutter davon, andere ihren Eltern. So flogen die Übergriffe auf.

Der Mann verlor seine Arbeitsstelle. Dabei war auch herausgekommen, dass er im Süden wegen Betruges im Versandhandel zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Da er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, ist bereits nach ihm gesucht worden.

Mit dem Urteil war das Amtsgericht weitgehend der Staatsanwaltschaft gefolgt, die sogar eine dreijährige Freiheitsstrafe als angemessen sah. Der Verteidiger hatte ursprünglich eine Verurteilung auf Bewährung für seinen Mandanten verlangt. Dies ist rechtlich nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich, aber das ist nun vorbei.


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