Verbot von Bildaufnahmen getöteter Unfallopfer auf den Weg gebracht

3. März 2018

Der Bundesrat hat gestern dem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Effektive Bekämpfung von sogenannten „Gaffern“ sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen zugestimmt. Der Entwurf wird in den Bundestag eingebracht.

MV-Justizministerin Katy Hoffmeister begrüßt den Beschluss der Länder: „Bislang ist es etwa in Fällen von so genannten Gaffern, die an Unfallorten mit ihren Smartphones Fotos von verstorbenen Unfallopfern machen so, dass diese Bilder sich dann häufig im Internet wiederfinden. Die Verbreitung solcher Aufnahmen steht unter Strafe, die Herstellung aber nicht. Diese Lücke soll nun im Gesetz geschlossen werden. Es ist den Angehörigen von Todesopfern nicht zu erklären, warum pietätlosem Verhalten am Unfallort nicht entgegengewirkt werden sollte“, so Ministerin Hoffmeister.

Auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat am Freitag der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) – Effektive Bekämpfung von sogenannten „Gaffern“ sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen – in den Bundestag erneut eingebracht.


Eine Antwort zu “Verbot von Bildaufnahmen getöteter Unfallopfer auf den Weg gebracht”

  1. WRN sagt:

    Das wurde auch allerhöchste Zeit , wegen der Gaffer und am besten noch ein extra Gesetz für Personen die Rettungskräfte absichtlich behindern oder angreifen. z.B. Die Daten der Täter erfassen und wenn sie(und ihre Angehörigen) mal Hilfe brauchen NICHT ausrücken.